Offen bleibt immer noch weshalb denn die Verwaltung den Bürgern und den Stadträten gegenüber erklärte, wenn man keine Pflasterung vornehmen würde, bestünde die Gefahr den Zuschuss in Höhe von 750 000 € nicht zu bekommen.(Beweis NUZ 27.10.2010) Fakt ist: Die Mehrzahl der Anlieger wünschten nämlich keine Pflasterung der Fahrbahn, wegen zu erwartender höherer Lärmbelästigung, insbesondere in den Nachtstunden. Trotz Übergabe einer Unterschriftenliste von 42 Bürgern welche sich gegen eine Fahrbahnpflasterung ausgesprochen haben, wurde die Pflasterung komplett inkl. Fahrbahn am 13.12.2010 beschlossen.
Gemäß Ausführungen der Regierung von Schwaben zur Folge stand also zu diesem Zeitpunkt die eigentliche Zusage über 750 000,-€ noch nicht endgültig fest!
Das Übelste an der inzwischen zu Tage getretenen Geschichte rund um die Pflasterung Memminger Straße ist, dass hier nach meiner persönlichen Einschätzung die Bürger mehrfach über den Tisch gezogen wurden und zusätzlich auch noch Steuergelder missbräuchlich falsch eingesetzt worden sind.

Gründe:

  • Die Bürger hat man aufgefordert bzw. empfohlen die Pflasterung in Pfaffenhofen zu besichtigen, denn das gleiche Pflaster sei für die Memmingerstraße vorgesehen. Auch dort hat vor Ort der damals amtierende Stadtbaumeister Günther unmissverständlich erklärt, nur wenn gepflastert werde sind Zuschüsse aus den städtebaulichen Förderprogrammen zu erwarten. Auf die Besichtigung wurde im Stadtanzeiger hingewiesen – der Termin fand am 26.10.2010 nach 17:00 statt unter Anwesenheit der Presse – Bgm. Fendt, Stadtbaumeister Herr Günther und von der Marktgemeinde Pfaffenhofen Herr Moser und Vertreter der Stadtverwaltung und einige Weißenhorner Stadträte.(siehe dazu Pressebericht NUZ)
  • Vom beauftragten Städteplaner – Büro Baur aus München bekamen weder die Anlieger noch Stadträte und Verwaltungsmitglieder bei einer Diskussion um die Schallpegelerhöhungsfragen keine zuverlässigen Auskünfte, es wurde lediglich angeführt, dass bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 30 Km/h im Vergleich zum Asphaltbelag keine nennenswerten Unterschied bestünden. Mit dieser oberflächlichen Angabe waren die anwesenden Bürger und auch Bgm.Fendt nicht ganz zufrieden. Aus diesem Grunde rief ich am Mo. 8.11.2010 bei Bgm. Fendt an und gab zu verstehen und signalisierte Bereitschaft diesbezüglich einen entsprechenden Gutachter um Rat zu fragen oder gar ein Gutachten in Auftrag zu geben. Spontan erwiderte Bgm. Fendt: Ja da wäre auch ich nicht ganz abgeneigt- dann wüsste man mehr und hätte zuverlässigere Erkenntnisse, aber die Zeit ist inzwischen viel zu knapp denn am 22.11.ist die entscheidende Stadtratssitzung festgelegt und bis zu diesem Zeitpunkt ist es aussichtslos ein solches Gutachten zu bekommen:
  • Innerhalb weniger Minuten ist es mir gelungen Bgm. Fendt zu informieren, mit vorheriger Rückversicherung zu klären dass ein derartiges Gutachten schon bis zum Freitag den 19.11.2010 möglich sei. Voraussetzung dazu sämtliche erforderlichen Unterlagen sollten zur Verfügung stehen und natürlich auch eine schriftliche Auftragserteilung innerhalb von 2 Tagen, egal ob per Mail oder Fax ( Büro) dem Büro Hils Consult GmbH in Kaufering zugestellt sein. Von wem auch immer oder von der Stadt Weißenhorn. Etwas überrascht stellte Bgm. Fendt die Frage. Wo und wie haben sie dann das geschafft – wenn ich Ihnen alles zugetraut hätte aber doch nicht in dieser kurzen Zeit.
  • Folglich die Stadt erteilte tatsächlich den Auftrag, allerdings informierte Bgm.Fendt gleichzeitig die Presse, denn ehe der Auftrag bei Hils Consult eingegangen war veröffentlichte die NUZ Schlagzeile am 11.11.2010 Physiker untersucht Pflaster! – Trotzdem hielt sich Herr Dr. Fleischer an sein Versprechen und lieferte dazu die erforderlichen Daten mit Datum 18.11.2010 somit war das Gutachten fertiggestellt und übermittelt. Kostenpunkt ca. € 5000,-
  • ieses den Fraktionen sofort übermittelt, allerdings hat man diese Entscheidung vom 22.11. auf die Sitzung am 13.12.2010 verschoben um auch den Stadträten Zeit zu geben das Gutachten zu lesen. NUZ – berichtete schon Auszüge von diesem Gutachten! In diesem wurden bei der Berechnung der zu erwartenden Schallpegel von einem Schlitzabstand kleiner 5mm ausgegangen und daraus sehr geringe Erhöhungen dieses zu erwarten bei Einhaltung und Überwachung der Fahrgeschwindigkeiten von 30 km /h festgehalten Wir die Anlieger waren mit diesem Ergebnis sichtlich zufrieden und bekundeten damit auch leben zu können, sofern es beachtet wird bei den Beschlüssen und Auftragsvergaben.
  • Alle Fraktionen des Stadtrates nahmen bei Ihren Kommentierungen – heute noch nachlesbar im Protokoll- wie folgt Stellung Bgm.Fendt: Aufgrund des Gutachtens wird vorgeschlagen, den am 07.06.2010 mit 20:2 gefassten Beschluss zur Ausführung der Verkehrsfläche mit gesägtem Pflaster aufrechtzuerhalten..Stadtrat Geiger plädierte:.. mit dem Lärmgutachten oder dem Ortstermin habe man fachliche Grundlagen geschaffen..Das Lärmgutachten lieferte keine Gegenargumente gegen das Pflaster. Jurist als Stadtrat Weiss (WÜW): Das Lärmgutachten habe eine klare Aussage geliefert..Stadtrat Keller (CSU Fraktion): Wenn das Pflaster komme, dann nur im Paket mit der kommunalen Verkehrsüberwachung. Stadtrat Alex Engelhardt (Ing. Betriebswirtschaft): Für mich kommt eine Zustimmung zur Pflasterung nicht in Frage und beantragte dass seine Gegenstimme namentlich erwähnt wird. Mit großer Zufriedenheit von diesem Ergebnis aus diesem Gutachten nahmen davon alle zur Kenntnis, dass mit der zu beschließenden Pflasterausführung keine nennenswerten Nachteile entstehen würden für die Anlieger.
  • Von keinem einzigen am Beschluss Beteiligten – weder Stadtbaumeister noch Bürgermeister samt allen Stadträten wurde dieses Gutachten vermutlich sorgfältig genug gelesen, denn sonst hätte es nicht vorkommen dürfen was nun endlich offen zu Tage getreten ist. Bei LV-`s und bei der Auftragsvergabe wurde, so unsere Erkenntnisse inzwischen, diese Vorgabe vollkommen missachtet – es war danach nur noch von einem Schlitzabstand von max.10 mm zwischen den einzelnen Pflastersteinen auch bei den Knirschfugen keinesfalls Bedingung kleiner 5 mm im LV und bei der Auftragsvergabe verbindlich festgehalten. (Quelle: Gutachten Lanicca*).(*gerichtlich bestellter Gutachter Erich Lanicca Datum des Gutachten 28.03. u.26.09.2014)
  • Noch viel schlimmer musste es kommen, denn bei der Auftragsvergabe hat man sich offensichtlich nicht an die gemachten Versprechungen gehalten – Pflasterung wie in Pfaffenhofen oder am Markplatz – ja man hat großformatige Granit-Steine aus Portugal mit nur einer gesägten – gestuckten Oberfläche in Auftrag gegeben, obwohl bei der Verlegung dieser Steine ein Schlitz von max. 10 mm groß gar nicht praktikabel verlegbar sei. Von wegen Schlitz kleiner 5 mm meilenweit entfernt. Wir die Anlieger sind gem. dem Gutachtenergebnis von Hils – Consult GmbH und den Stadtratsbeschlüssen bzw. Kommentierungen davon ausgegangen, dass wie beschlossen gesägtes Pflaster mit Schlitz kleiner 5mm zur Ausführung käme!
  • Auf den Punkt gebracht: Die Bürger vorsätzlich belogen und betrogen! Eventuell gehofft die Bürger sind bestimmt nicht in der Lage dieses zu beurteilen? • Bei öffentlicher Stadtratssitzung am 21.03.2011 wurde sodann bekannt, dass trotz Pflasterung die Bezuschussung nur bei 150 000. € endgültig sei. Dabei kam allerdings Misstrauen auf – wo lag denn die Wahrheit im Dezember?
  • Umbaubeginn Mai 2011 auf der gesamten Breite der Straße wurde Asphaltdecke samt ehemaligen Kopfsteinpflastern und auf beiden Seiten Gehwege abgetragenund abtransportiert, von wegen Einhaltung der Versprechungen des Bgm. Fendt jeden Tag sei die Zufahrt zu den Grundstücken der Anlieger möglich. So ein Chaos hätte von Haus aus vermieden werden können bei ordentlicher Bauleitung und Arbeitsvorbereitung. Im Regelfall wird die halbe Breite der Baustelle für den Verkehr freigehalten und die andere Hälfte bearbeitet und das möglichst auf die ganze Länge der Baustelle. Damit ist auch gewährleistet, dass über längeren Zeitraum die Steine ordentlich gebettet und die Verlegung störungsfrei möglich ist, damit ist zusätzlich gewährleistet notwendige Ruhe- oder Aushärtezeit einzuhalten. Trotzdem bedarf es ab und zu auch die freie Linie vorübergehend zu sperren, wenn z.B. ein Hausanschluss erforderlich wird- aber nicht so wir hier chaotische Verhältnisse geduldet und dieses zu Lasten der Anlieger und vor allem zum Schaden der Geschäfte in dieser Straße. So eine Vorgehensweise hätte auch viel kritisches Verhalten wie z.B. befahren der frisch verlegten Pflastersteine ohne jegliches vorheriges Abrütteln und keine Fugenverfüllung schon wenige Minuten nachdem die Pflasterer nach Hause gefahren sind, vermieden werden. Die Vorgaben von Bgm, Fendt waren diesbezüglich nicht nur unglücklich sondern total unqualifiziert und schließlich u. U. mitverantwortlich für die entstandenen Schäden insgesamt. Somit war für den Auftragnehmer die permanente Abnahme gegeben und die Garantiebedingungen außer Kraft gesetzt!
  • Schon bei den Informationsveranstaltungen hat Bgm. Fendt den Bürgern – bzw. Anliegern versprochen, dass jeder täglich auch während der Bauzeit an sein Grundstück fahren könne, derartige Versprechungen zeigte sich später als großen Fehler, besonders dann wenn keine ordentliche zuverlässige Bauleitung den Ablauf begleitet. Es ist kaum vorstellbar, dass diese Versprechungen des Bürgermeisters im Einklang und Zustimmung der Verkehrsbehörden bzw. zuständigen Verkehrspolizei volle Zustimmung untermauert war. Zusätzlich war von Bauleitung und Betreuung keine Spur erkennbar. Die Arbeiter besonders Vorarbeiter der Firmen mussten selbst schauen wie sie am besten vorwärts kommen. Von wegen Informationen des Bauleiters wie die Höhen für Einfahrten oder die Hauseingänge zu gestalten sind – mit keinem Anlieger Kontakt aufgenommen, wenn Bauarbeiter nicht mehr weiter wussten; musste Herr Stadtbaumeister Günther einspringen und mit dem entsprechenden Anlieger blitzschnelle Lösungen anstreben und vereinbaren. Wegen fehlender Baubetreuung wurden Leerrohre für Elektroleitungen planlos verlegt, als vom E-Werk die Kabel eingezogen werden sollten, stellten diese Fest- die Lage der Leerrohre ist direkt oberhalb der Gasleitung was allerdings nicht zulässig ist, also die Leerrohre wieder ausbaggern und frisch verlegen. Grenzen der Anlieger wurden nicht beachtet – ja vom Architekt auch keine Anweisungen, folglich wurden teure intakte Beläge des Anliegers ohne zu informieren auf dessen Grundstück ausgebaut abtransportiert und entsorgt und danach ohne zu fragen einfach mit portugiesischen Granitpflastern versehen. Schlichtweg entlang der ganzen Memminger Straße keine Abstimmung mit den Anliegern, Randsteine an der Grundstücksgrenze bzw. im Einfahrtbereich oftmals viel zu hoch gesetzt, nach Reklamation des Anliegers am nächsten Tag wieder entfernt und tiefer angelegt. Wer allerdings nicht täglich vor Ort war der hatte einfach Pech, dieser wurde von den Mietern angerufen und benachrichtigt, dass man auf das Grundstück und auf die im Hof befindlichen Parkplätze nicht mehr anfahren könne, die neuen Randsteine sind so hoch, dass mit einem PKW der Unterboden beschädigt würde. Die Folge, der Besitzer musste mit einem Bautrupp anrücken, den Asphaltbelag auf seinem Hof aufschneiden ausbauen – Unterbau mit Kies einbringen- Kontrollschacht erhöhen neue Bircorinne einbauen und den Hof noch asphaltieren. Das schönste Geschenk kam dann mit der Forderung von der Stadt- Rechnung über Pflasterung einer Teilfläche auf dem eigenen Hof ohne erteilten Auftrag – obwohl selbst ausgeführt Das Alles ohne Baubetreuung des zuständigen Architekten. Bestimmt wurde das Honorar nach der Auftragssumme von der Stadt bezahlt alles zu Lasten der Steuerzahler und das bestimmt nicht unter 100 000.- €??
  • Die ersten Pflastersteine wurden Ende September 2011 am nördlichen Eingang zur Memmingerstraße verlegt. Oh Schreck lass nach, am 30.9.17:44 Foto als Beweis aufgenommen – die Pflastersteine haben ganz anderes Format als angekündigt – a la Pfaffenhofen – von wegen Schlitze kleiner 5 mm – ja da ist es wohl gelungen die Anlieger und deren Bedenken zu ignorieren und auszutricksen? Am 1.10. dieses Foto an Stadtbaumeister Herrn Günther per Mail übermittelt und an die 5 mm Schlitzabstand aufmerksam gemacht. – aber dazu Kommentar am Bau arbeitet man nach cm und m – nicht nach mm. Fakt ist gem. Forderung des LV max. Fugenbreite bis 10 mm ist an keiner durchlaufenden Fuge der gesamten Fläche eingehalten.-ok und was sagte das Stadtbauamt am 14.1.2012 (NUZ) dazu: . Im Dezember war das Pflaster fertig. Stadtbaumeister Günther nimmt die Kritik des Bürgers leidenschaftslos auf: „Die Wahrheit liegt in der Mitte.“ Die Abstände zwischen den Pflastersteinen seien „mal breiter und mal schmaler“. Die Arbeiten an der Memminger Straße seien seitens der Stadt noch nicht abgenommen worden, deshalb habe man sich mit dem Belag noch nicht „im Detail“ befasst. Wer aber mit einem „Rechenschieber“ an den Straßenbelag heran gehe, der finde vereinzelt wohl auch breite Fugen. Zum Großteil seien die Abstände aber nicht mehrere Zentimeter breit, sondern zwischen fünf Millimetern und einem Zentimeter. Zusammengenommen hätten alle Fugen der Straße eine Länge von rund 1000 Metern, sagt Günther: „Da kommt es auf die überwiegende Breite der Abstände an, nicht auf Einzelfälle.
  • Aus heutiger Erkenntnis wäre es ganz dringend erforderlich gewesen sofort die Weiterverlegung mit einer Verfügung einstellen zu lassen. Da allerdings diese grobe holprige Art von Straße sowohl dem Stadtbaumeister und auch dem Bgm. Fendt heute noch so gefällt, konnten die Arbeiten ohne Störung fortgesetzt werden. Je breiter die Fugen, desto höher die Einsparung an Pflastersteinen – das kam dem Auftragnehmer zu Gute.
  • Im weiteren Verlauf zeigte es sich, dass eine Bauleitung weiter nicht präsent gewesen sei, denn zahlreiche Fehler hätten bei einer eigentlichen Bauleitung nicht passieren dürfen. Auch Stadtbaumeister Herr Günther und dessen Gefolge kamen täglich z.T. viermal an der Baustelle vorbei und hätten erkennen müssen, dass die den Anliegern versprochenen Pflasterungen so nicht ausgeführt werden. Dümmliche Sprüche und Kommentare wie auf dem Bau wird nicht nach mm sondern nach Meter und Zentimeter oder Schublehre gearbeitet – oder Besitz verpflichtet sind zur Genüge bekannt. Es besteht der Verdacht, dass das Schalltechnische Gutachten Hils Consult GmbH, weder den ausführenden Firmen weder bei der Angebotserstellung noch bei der Vergabe der Pflasterarbeiten bekannt gemacht wurden, da auch Bgm. Fendt erst im Februar 2012 nach den erschienen Leserbriefen erwachte.
  • Per Zufall erschienen am 2. Februar zwei Leserbriefe zu einem Zeitungsbericht vom 1. Februar mit dem Titel Kampf gegen Parksünder und Raser in Memmingerstraße, diese wurden von Bgm.Fendt sehr aufmerksam gelesen, denn bei beiden Leserbriefen wurde auf die schlechten Zustände in der Memmigerstraße kritisiert und auf die viel zu großen Schlitze hingewiesen, während im Gutachten doch die Ergebnisse auf Schlitze kleiner 5mm bei den Stadtratschlüssen vom 13.12. Bezug genommen worden ist. Erst zu diesem Zeitpunkt gab sogar Bgm. Fendt zu, dass man darauf wohl gar nicht geachtet hätte – also 3 Monate danach über Leserbriefe aufmerksam geworden!! Gleichzeitig zugegeben, dass er dafür eigentlich die Verantwortung zu übernehmen hätte. Kurzum wie sollte es auch anders zu erwarten sein, Jurist Fendt versuchte einen Schuldigen gefunden zu haben und vertrat die Meinung, der Gutachter hätte ein falsches Gutachten erstellt. Typisch Juristisch!
  • Es hätte zwar zahlreiche Möglichkeiten seitens der Stadt als Auftraggeber, des Planers und der Bauleitung gegeben rechtzeitig diese hausgemachten Fehler zu erkennen und auch zu beseitigen. Wegen monatelanger, bewiesener Untätigkeit sind nun die Chancen bei Gericht etwas zu erreichen auf Null gesunken, trotz Einschaltung von erstklassigen Juristen von „Vorzeige-Anwaltskanzlei Meidert & Kollegen“!
  • Stadtrat Simnacher (kein unbeugsamer Anlieger der Memmingerstraße) hat es im Februar 2012 auf den Punkt gebracht mit den folgenden Worten: Die Geschwindigkeit in der „Rumpelstraße sei auf 20 Km/h zu beschränken, auch ein Hinweisschild sei anzubringen, dass das Befahren mit einem Rollator für Gehbehinderte gefährlich sei. Von einem weiteren Bürger – ebenfalls nicht Anlieger stammt folgendes Zitat: Der momentane Zustand der „Prachtmeile“ ist schlechter als mangelhaft und wird sogar von auswärtigen Besuchern als „Schildbürgerstreich“ des 21. Jahrhundert bezeichnet.- Begründung dazu: Bayerns Ministerpräsident Seehofer billigt Zuschüsse in Millionenhöhe für Maßnahmen die einer behinderungsgerechten Innenstädte zum Ziel dienlich sind. https://www.pflege.de/barrierefreies-bauen– da ist die Memminger Straße nun inzwischen meilenweit entfernt.
  • Für die Anlieger lässt es sehr nun schwer nachweisen ob hier absichtlich solche von den Versprechungen abweichenden großformatige Granitsteine gewählt worden sind, dazu noch verlegt in Längs- und Querfugen, denn solche Verlegung wird von anerkannten Fachleuten in der Regel für Feldwege vorgenommen und nicht bei einer Straße wo sich noch Wohnungen und Schlafräume befinden. Bei dieser gewählten Art von Pflasterung mit Querfugen ist von einem sehr hohen Geräuschpegel auszugehen. Verringerung u.U. bei Diagonalverlegung eventuell als Alternative möglich. Folglich war der beauftragte Architekt von der Qualifikation vollkommen überfordert, denn jeder gute Pflasterfachmann hätte kleinformatige Steine im Rundbogenformat verlegt wie etwa beim Hauptplatz , möglichst wie im Gutachten auch zu Grunde gelegt worden ist Schlitz kleiner 5 mm der Stadtverwaltung und dem Stadtrat empfohlen. Auch die Verlegung in Pfaffenhofen ist für eine relativ enge Straße wie die Memmingerstraße nicht die optimale Lösung. Es hat hier also alles negative zusammengepasst – unqualifizierter Städtebauarchitekt- ein umstrittener Stadtbaumeister fürs grobe möglichst eintönige langweilige Erscheinungsbild, ein juristischer Bürgermeister mit Erfahrung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auch im Arbeitsrecht, ohne Fachkompetenz im Bereich Wirtschaft und Bau mit der Neigung zur belehrenden Alleinherrschsucht, Maulkorberlasse für die Mitglieder in der Verwaltung, Zusammenarbeit nicht immer erwünscht- pochen auf die Geschäftsordnung. Dazu passt Stadträte ohne Rücksicht auf die Steuerzahlenden Bürger, im Grunde ist in den Augen mancher Stadträte das Machtgefühl stark ausgeprägt mit der Anschauung jeder Grundstückbesitzer sei ein reicher Prasser den man schröpfen kann, man braucht dazu nur entsprechende Satzungen und Beschlüsse fassen in der kommunalen grenzenlosen Selbstverwaltung.
  • Erst als die Pflasterarbeiten Ende des Jahres 2011 von große Mehrheit der Weißenhorner Bürger als „Pflastermurks“ kritisiert wurden und auch in der Presse entsprechende Veröffentlichungen Aufmerksamkeiten weckten, wurde die Verwaltung fast gezwungen einen Gutachter einzuschalten – zu diesem Zeitpunkt war aber alles zu spät. Noch am 17. Juli 2012 hat Gutachter Nefele die Besichtigung vor Ort vorgenommen und der Stadt am 24.07.2012 das Ergebnis in Form eines Gutachtens der Stadt übermittelt. Das Ergebnis war erwartungsgemäß schlecht. Trotzdem wies Bgm. Fendt eine erhobene Forderung ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten zu diesem Zeitpunkt schriftlich strikt ab. Weshalb bleibt eine offene Frage, es darf spekuliert werden, dass wegen der vielen Fehler von der Verwaltung wohl die Chancen etwas Positives zu erreichen verdammt klein seien, deshalb aussitzen in der Hoffnung dass die Kritiker erlahmen.
  • Bei einem Gespräch am Freitag den 7.12.2012 haben sich Vertreter der Stadt Weißenhorn und der Baufirmen geeinigt, ein sogenanntes gerichtliches Beweissicherungsverfahren zu beantragen. Bekanntlich hat das inzwischen eingeleitete Beweissicherungsverfahren noch Unmengen Steuergelder für Anwälte und Gutachten verschlungen (Schätzungsweise weit über 50 000.-€ ) und solche Sachen werden dann auch noch mit staatlichen Zuschüssen belohnt plus die Anlieger über eine unsoziale und unseriöse Straßenausbaubeitragssatzung zusätzlich schamlos geschröpft. Wobei die Zuschüsse in der Regel nur zu Gunsten der Kommunalen Anteile Verwendung finden.
  • Das soll ein Bürger noch verstehen und akzeptieren?
  • Mogeleien Vertuschungen, fehlende und falsche Informationen Behandlungen und Diskussionen nur im Nichtöffentlichen Teil gegenüber dem steuerzahlenden Bürger tragen keinesfalls dazu bei Vertrauen in die Kommune und in die Regierung.

 

 

Was bedeutet das nun für die Anlieger und alle Weißenhorner Bürger?
Dieser Murks sollte im Grunde für 30 Jahre so akzeptiert werden, die Anlieger den Schaden tragen und noch hohe Zahlungen leisten. Die Situation über die erhöhten Geräuschentwicklungen hat sich dramatisch verschlechtert gegenüber der früheren asphaltierten Memmingerstraße. Das hat auch Folgen nicht nur für Anlieger welche dort wohnen und die nächtlichen Ruhestörungen ertragen müssen, das trifft auch auf vermietete Objekte und Geschäftsräume zu, denn beim Einzug bzw. Mietbeginn in der bisherigen Ausführung konnte bei Nacht, insbesondere wichtig während der heißen Sommermonate, mit offenen Fenstern die Schlafräume genutzt werden. Mit dieser Veränderung steht inzwischen jedem Mieter eine Mietminderung zu verlangen zu, denn die Verhältnisse haben sich ohne Verschulden des Mieters und auch des Vermieters drastisch geändert. Der Leidtragende bleibt also auch aus dieser Sicht der Eigentümer und Anlieger der Memmingerstraße. Auch Büroarbeiten mit offenem Fenster sind inzwischen tagsüber nicht mehr zumutbar, das kann auch Stadtrat Weiß und viele andere von der Misere Geschädigte eindeutig bestätigen. Bei allen Kommentaren und auch im Gutachten von Hils – Consult wurde unmissverständlich auf die unumgängliche rundum die Uhr erforderliche Verkehrsüberwachung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf max. 30 Km/h hingewiesen, ja sogar von Bgm. Fendt auch noch versprochen. Was ist geschehen? Eigentlich Fehlanzeige!
Vorschlag zur Abhilfe der Misere an die verbleibenden Stadträte, denn Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt sollte schnellstens freiwillig zurücktreten, ein Bürgermeister der wiederholt große Schwierigkeiten hat beim Umgang mit der Wahrheit ist ab sofort und auf die Dauer nicht mehr tragbar. Pflastersteine im Bereich der Fahrbahn ausbauen und im neu geplanten und beschlossenen Ausbau Bereich des Schlossplatzes verwenden. Hier fahren keinerlei Fahrzeuge die Lärmentwicklung schnellfahrender Kfz ist davon ausgehend ausgeschlossen und diese großformatigen Steine passen auch zur Altstadt und Innenstadt- Atmosphäre. Welchen Anspruch hat eigentlich ein Bürgermeister als Schlossherr für die Ausführung dieses Platzes in Mercedes – Qualität und will sich nicht mit einer Skoda- Ausführung begnügen? Es ist dem Steuerzahler nicht zumutbar wegen einer Luxussanierung zu einem qm – Preis von über € 500.–das doppelte an Steuergeldern zu verbraten. Der Kostenpunkt vom Schlossplatzumbau schlägt angeblich mit 1 300 000.-.€ zu Buche bei 2500qm, die Memmingerstraße liegt. Folglich ist es unverständlich, dass wegen der Gestaltung des Schloßplatzes vom ehemaligen Stadtbaumeister Herrn Günther ein Kostenaufwandkalkulation ca € 530 000.- erstellt worden ist, da ohne Einschaltung eines Architekturbüros es allerdings keine städtebauliche Förderung gäbe, war es nun ein leichtes Spiel die Kosten des Gesamtprojektes auf eine Summe von 1,3 Mio hochzurechnen um an einen Zuschuss in Höhe von 650 000.- € aus Fördermitteln zu erreichen. Die Kuriosität ist somit perfekt denn die Anlieger von Memmingerstrasse sollten mit dem Pflastermurks – aus dem man zwar inzwischen gelernt habe, so die Kommentierung von Bgm. Fendt – siehe Protokoll v. Stadtratssitzung v.27.07.2015, auch noch eine Anlieger- Schröpfung akzeptieren? Mit großer Sicherheit ist die Fa. Leutenmeier gerne bereit in allerkürzester Zeit nach Ausbau der Pflastersteine die Fahrbahn schnellstens zu asphaltieren und das auch noch zu einem zu vereinbarenden Sonderpreis. Damit wäre allen Beteiligten ohne weitere Gerichtsverfahren geholfen, denn von der Stadt sind, gem. des inzwischen abgeschlossenen Beweissicherungsverfahrens b. LG. Memmingen die Chancen etwas Positives zu erreichen sehr wahrscheinlich gleich Null.
Die Ergebnisse aus den von gerichtlich bestellten Gutachten und vermutlich auch die Beschlüsse vom Landgericht Memmingen im Beweissicherungsverfahren (Az 31 Oh 643/13) welches schon seit April 2015 abgeschlossen ist, liefern sehr wahrscheinlich eindeutige Hinweise dazu. Leider fehlen auch hierzu weitere offiziellen Informationen, welche nur der Stadtverwaltung und eventuell den Stadträten zur Verfügung stehen.

Zusammengestellt am 20.August 2015 Josef Butzmann Postfach 1117 89258 Weißenhorn Tel. 07309 5084 EM josef.butzmann@gmx.net

Teilweise besser und teilweise schlechter
Manchmal gibt es Baumaßnahmen, bei denen ein Teilbereich der Straße verbessert und
gleichzeitig ein anderer Teilbereich verschlechtert wird. Eine Verbesserung kann so durch

eine Verschlechterung wieder kompensiert, also aufgehoben, werden. Dies führt dazu, dass
die an und für sich beitragsfähige Verbesserung nicht auf die Anlieger abgewälzt werden
kann (OVG NRW, Beschluss v. 01.09.2009 – 15 A 1102/09, ZKF 2009, S. 262).

Wenn aus optischen Gründen ein Asphaltbelag durch Pflaster ersetzt wird, stellt dies
lediglich eine Verschönerung, aber keine Verbesserung dar (HessVGH, Beschluss v.
04.04.1995 – 5 TH 1264/93, GemHH 1996, S. 169).

Zusammenfassung Pflastermurks Memminger Straße 20.08.2015

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