Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen,

da seit der Übermittlung nachstehender Mail bisher keinerlei Reaktion festgestellt werden konnte- weder in Presseberichten der NUZ oder SWP und auch nicht im Stadtanzeiger erlaube ich mir nun eine Wiederholung – verbunden mit der Bitte um eine Stellungnahme – sei es nun intern oder öffentlich!

es ist begrüßenswert zu erfahren, dass der Herr Bürgermeister Fendt nach wochenlangen Abwesenheiten im Rathaus nun es dringend nötig hat seinen Urlaub anzutreten.

Vielleicht bietet es auch dem neuen Stadtrat und den stellvertretenden Bürgermeisterinnen diese Zeit zu nutzen und dem Wählervolk  zu bekunden, wie man denn künftig im Umgang mit dem beschlossenen Informationsfreiheitsgesetz es in die Tat umzusetzen gewillt ist. Wo sind eigentlich jene diese es beantragten?

Was zusätzlich auffällt, ist das nun in der Corona Krise, gem. Veröffentlichungen der Presse – Abgeordnete auf Erhöhung der Zulagen verzichten, während man in Weißenhorn nun auch noch auf die Idee kommt dem Bürgermeister einen Geschäftswagen zuzubilligen. Wenn schon im Landkreis einem Bürgermeister ein kommunaler Geschäftswagen zugebilligt bekommt – ja dann sollte doch gleichzeitig auch noch ein Chauffeur mit genehmigt bzw. empfohlen werden!

Es sei hier ein Hinweis in Erinnerung gebracht: Bei diversen Informationsveranstaltungen zur Wahl von Bürgermeister Fendt, gab dieser doch unmissverständlich den Hinweis, dass – er als gewählter Bürgermeister der Stadt Weißenhorn  ganz bestimmt auch Bürger von Weißenhorn zu werden vorgesehen hätte!

Mit dieser nicht Einhaltung von Versprechungen  entgehen somit seit all den Jahren auch noch ziemliche Einnahmen im Kommunalen Finanzausgleich – da doch jede Kommune bemüht ist je mehr Erstwohnsitze desto höher der Finanzausgleich. Aus diesen Gründen erheben ja alle Städte mit vielen Studenten auch eine Zweitwohnungssteuer um diese zu zwingen entweder Zweitwohnungssteuer zahlen oder mit Erstwohnsitz anmelden!!!

Und nun – so der Eindruck der jüngsten Presseberichte zu Folge sollte die Stadt Weißenhorn auch noch dafür einen PKW  finanzieren für die tägliche An- und Rückfahrt für weitere 6 Jahre und auch ohne KFAG ???

Wie wäre es denn wenn die Sache Memminger Straße auf die nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung erfolgen würden um den Anliegern klaren Wein einzuschenken? siehe Anhang oder weitere Infos dazu in AFW-Weißenhorn > Internetadresse: www.bürgerinfo.org

Oder will man denn diese Entscheidungen beim VG-Augsburg weiter blockieren ? Wird u.U. der neue Termin- Vor Ort  von VG-Augsburg zum 16.6.2020 nochmals abgesagt?

Sehr hoch interessant dürfte wohl bei der nächsten Stadtratssitzung 25.5.2020- gemäß veröffentlichter Tagesordnung- das Thema fiktive Ersterschließungen von den    4 Straßen wie Metzgerweg usw. entweder die Stunde der Wahrheit werden, denn es ist Fendt wohl über diese rechtlich umstrittene  Vertragsgestaltung nicht gelungen diese Bürger ähnlich brutal übers Ohr zu hauen wie z.B. Anlieger  bei der Memminger Straße es sich inzwischen anbahnt. Mit dem Missbrauch von kommunalen Rechtschutzversicherungen wie ÖRAG sind – so die jüngsten Erkenntnisse- wird von vielen Bürgermeistern der Versuch unternommen  die Bürger weit verbreitet  in ganz Bayern unseriös unter Druck zu setzen. In Zunehmendem Maße werden, so der Verdacht, z.T. vorsätzlich falsche Abrechnungen vorgenommen und mit Zurückweisungen von Widersprüchen über die Juristen aus den Landratsämtern den Bürgern Angst eingejagt bzw. brutal zurückgewiesen. Wer eben klagt hat das Risiko zu tragen und wer nicht klagt hat auch deshalb von Haus aus schon verloren!!

Wenn eben eine Stadt wie Weißenhorn die Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmt – zahlt sie für jeden einzelnen Rechtsstreit eine Selbstbeteiligung von nur 250.-€ – wobei für die ausgehandelte Sonderprämie einer Kommune pro Einwohner 1.12 € fällig ist.
Mit großer Enttäuschung darf erwähnt werden, dass sogar bei Weißenhorner Stadträten Vorschläge über Erfindung neuer Steuern öffentlich bekannt werden- obwohl im Bundesbaugesetzbuch unmissverständlich geregelt ist wo Ferienwohnungen zusätzlich in der Benutzungsordnung geregelt bzw. zulässig sind. Ferienwohnungen nur in dafür ausgewiesenen Bebauungsplänen- aber auch Dauerwohnen ist nicht zulässige in Ferienwohnungssiedlungen. Bei bestehenden  Bebauungsplänen mit Wohngebiet Charakter sind Ferienwohnungen nicht  vorgesehen! Warum werden denn eigentlich Miet- Wohnungen im Gewerbegebiet in Weißenhorn   z.B. für Unterbringung von Beschäftigten nicht zugelassen??   ABER im Wohngebiet Ferienwohnungen genehmigt???

mit freundlichen Grüßen

gez. Josef Butzmann

Ist Wiederholung nachstehender Fragen unter dem Begriff „Glaubwürdigkeit???“ gestattet?

Ein Gedanke zu „Ist Wiederholung nachstehender Fragen unter dem Begriff „Glaubwürdigkeit???“ gestattet?

  • 22. Mai 2020 um 16:58
    Permalink

    Hallo,
    warum wierd die Weißenhorner Stadtverwaltung eigentlich nicht wegen Prozessverschleppung Angezeigt?
    Dies ist möglich und glaube auch Notwendig!
    MfG

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