Pflastermurks Memmingerstraße??

Wie (ohn-)mächtig darf ein Bürgermeister eingeschätzt werden?

Kurzer Rückblick in das Jahr 2010  begann die Diskussion Sanierung Memmingerstraße , der Beginn der Arbeiten lag im Mai 2011 – die Beendigung der Pflasterarbeiten im Dezember 2011 – Kritik der unzufriedenen Anlieger und Bürger wurde danach öffentlich geübt – Gutachten plus Gutachten vom Gutachten – starteten zu Beginn des Jahres 2012 , mit der Zeit stellte Bgm Fendt fest, das Gutachten 18.11.2010 vor endgültige Beschlussfassung  hätte der Gutachter das falsche Gutachten erstellt.

November 2011 Abschlagsrechnung -80 % der zu erwartenden Summe fällig für die Anlieger.

Danach wurden zigtausend Euro für weitere Gutachten ausgegeben. Firma Leitenmeier weigerte sich zu einer Schlussabnahme- beim Landgericht wurde Beweissicherungsverfahren eingeleitet: NUZ 25.1.2013 >

Beim Neujahrsempfang bereits hat Bürgermeister Wolfgang Fendt den Anwohnern der Memminger Straße in Weißenhorn sein Bedauern ausgesprochen: Die Sanierung der Straße – von allen als ein Fortschritt in der Gestaltung an dieser Ecke der Stadt empfunden – sei leider noch nicht als abgeschlossen zu betrachten. Nach Auffassung der Verwaltung kam es bei der Neugestaltung der Memminger Straße zu einigen gravierenden Mängeln. Bei der jüngsten Stadtratssitzung haben Kommunalpolitik und Verwaltung die Weichen für eine juristische Auseinandersetzung in der Sache gestellt.

Bürgermeister Fendt fügte in der jüngsten Sitzung hinzu: Der Rechtsanwalt solle auch prüfen, ob die Stadt auch Ansprüche gegen die Bauleitung geltend machen kann. „Einen positiven Bescheid unserer Rechtsschutzversicherung haben wir zwischenzeitlich erhalten.“

 

2013 Gutachter vom Gericht nach Einigung der beteiligten Parteien festgelegt – in der Folgezeit ist es wohl still geworden.

Im Mai 2017 Anfrage beim Landgericht Memmingen nach dem Stand des Beweissicherungsverfahren Memmingerstraße Weißenhorn  ob auch noch eine Verhandlung stattfinden würde – die Auskunft konnte nicht gewährt werden -aber das Beweissicherungsverfahren sei schon länge abgeschlossen.

Oktober 2017 erfolgte sodann Schlussrechnung – Bescheid war 100 % höher als bei Abschlagrechnungsbescheid angekündigt. Gleichzeitig versucht und beim LG-Memmingen nachgefragt nach dem Verfahrensstand, dazu die Aussage erhalten: Im Jahr 2017 kein Termin vorgesehen- allerdings wurde die vorgesehenen Verhandlungstermin  wiederholt aufgehoben und verschoben. Bitte fragen Sie anfangs Januar mal nach war der Hinweis.

Am 18.2.2018 sodann Verhandlungstermin, denn die Forderung der Stadt Weißenhorn mit 600 000 € von Den beteiligten und verantwortlichen  Firmen, Planern und Baubetreuern überraschten die Bürger- Fahrt mit dem Bus mit 40 Personen. Eine Entscheidung hat der amtierende Richter verweigert und neues Gutachten empfohlen – ohne jegliches Urteil.

Im Laufe 2018 – 2019  war Funkstille – Verhandlungstermin v. 14.8. vertagt auf 27. November  2019  nächster Verhandlungstermin beim Landgericht Memmingen – ohne Ergebnis !

Vorgesehen  zum 13.05.2020 als nicht Öffentlich bezeichnet sodann verschoben auf 16.06. 2020 Ortstermin vom VG Augsburg wegen Klagen Memmingerstraße -Beitragsbescheide Treffpunkt Kreisverkehr vor dem oberen Tor Weißenhorn. Anwesend Richter Herr Dr. Jakob – Bgm. Fendt plus Hans Wolf und Anwalt Herr Waas  – die ganze Straße bis Südende besichtigt und Fotos – Notizen ! Bei diesem Termin ist mir aufgefallen, dass der Name Dr. Fendt auch als Richter beim Verwaltungsgericht in Augsburg mit einer „Nummer“  in Erinnerung steht. Unser Anwalt Schubaur stimmte einer Gerichtsentscheidung zu ohne mündliche Verhandlung.

Auf erfolgte Nachfrage  beim LG. Memmingen folgende Antwort v. 27.7.2020

Sehr geehrter Herr Butzmann,

ich konnte gerade mit Herrn Kollegen Brinkmann Rücksprache nehmen.

Das Verfahren wurde zwischenzeitlich beendet. Ich kann Ihnen jedoch leider keine weiteren Details mitteilen, da das Verfahren außerhalb der öffentlichen Verhandlung beendet wurde und die Parteien ausdrücklich um Diskretion gebeten haben. Sollten Sie deshalb weitere Informationen benötigen, muss ich Sie auf die Parteien selbst verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ivo Holzinger

 

Diverse Anfragen des beauftragen Rechtsanwalt Schubaur über das Verwaltungsgericht wurden von der -Stadtverwaltung bis heute nicht beantwortet bzw. die angeforderten Unterlagen nicht bzw. nur teilweise unwichtigere übermittelt.

Nach diesem Ortstermin im Juni konnte ich in Erfahrung bringen, dass noch weitere Fragen des Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu behandeln seien – Anwälte sind zum Schweigen verpflichtet – Wie allerdings aus dem Schreiben zwischen den Zeilen des LG- Memmingen v. 27.07.2020 hervorgeht – darf von einem eventuellen Außergerichtlichen Vergleichsverfahren niemand benachrichtigt werden, auch nicht die Presse.

Heute in Erfahrung gebracht, jener Richter der bei dem Ortstermin sachkundig anwesend war und auch entsprechende Notizen und Protokolle führte musste das Verfahren abgeben, da dieser kurzfristig nun versetzt worden ist. Die Aussichten für eine alsbaldige Entscheidung,  steht vermutlich nun erneut in den Sternen.

Reichen die Beziehungen von Bgm Fendt soweit, dass dieser Richter noch vor einer Entscheidung befördert werden musste ?? oder gibt auch Zufälle?

Wie sieht nun der vermutliche Vergleich aus??  Bekommt die Stadt Weißenhorn diese geforderte  Summe über 600 000 €  von den Angeklagten?

Oder was muss die Stadt nun bezahlen ??

Wann werden denn Bürger und Stadträte informiert?

Müssen jene Anlieger welche keine Widersprüche bzw. keine Klagen erhoben haben auch um die Härtefallregelung vom Freistaat bangen?

In einer Stadt welche mit einer beschlossenen Informationsfreiheitssatzung ausgestattet ist hätten alle Bürger Anspruch auf solche Informationen. Da unsere Stadträte über alles abzustimmen in der Lage sind- allerdings danach alles egal ist – das Wichtigste ist das Sitzungsgeld – das Interesse der Bürger ist lästige Nebensache!

 

Zusammenstellung als Info

Josef Butzmann

Memmingerstraße – Wie lange noch?

Schreibe einen Kommentar