Eigentlich stünde allen Weißenhornern Bürgern ob nun Anlieger der Memmingerstraße oder sonstige Steuerzahler das Recht zu über solche  Verfahren  eine abschließende Auskunft zu erhalten nach der Geschäftsordnung Artikel 52 der GO besagt: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Dies geschieht regelmäßig in den Sitzungen. Es gibt allerdings eine Vielzahl von Beschlüssen und Entscheidungen, bei denen die Geheimhaltung nie aufgehoben werden kann, weil die berechtigten Interessen Einzelner bestehen bleiben.

Dieses trifft nun beim Pflastermurks nun nicht mehr zu, denn auch die von der Stadt Weißenhorn über Beweissicherungsverfahren und anschließender Klage  über das Landgericht Memmingen geforderten Entschädigungen in Höhe von 600 000 € von den an der Planung und Ausführung beteiligten Firmen wurde nun endgültig mit einer außergerichtlichen Vereinbarung abgeschlossen. Das Wie bleibt hoffentlich nicht für ewig geheim.

Kurios allerdings – allen an diesem Verfahren beteiligten Firmen, so die jüngsten Erkenntnisse über schriftliche und telefonische Anfragen,  ist es scheinbar verboten darüber eine Auskunft zu erteilen, denn unsere erfolgten Anfragen bleiben wegen des Auskunftsverbotes ohne eine entsprechende aussagefähige Antwort. Auch vom Landgericht Memmingen konnten die gestellten Fragen wegen verordneter Diskretion nicht beantwortet werden. Für die Presse galt wohl das Gleiche!

Leider – so der zu gewinnende Eindruck- ist den WEißenhornern Stadträten ebenfalls wegen Auskunftsverbot der Zugang solch wichtiger Informationen nicht vorgesehen, entweder aus mangelndem Interesse oder wegen fehlender juristischer Intelligenz des gesamten Stadtratsgremium???

Hiermit verstößt doch Bürgermeister Fendt alleine eindeutig gegen die Geschäftsordnung , denn nach Abschluss dieser seit Jahren bestehenden Verfahren über Gutachten und nochmals erneute Gutachten über Gutachten und nachweislicher  wiederholten Verzögerungen von Gerichtsterminen ist im Grunde die Geheimhaltung eigentlich mit einer außergerichtlichen Einigung aufgehoben, es sei denn es bestünde ein berechtigtes Interesse Einzelner die es zu schützen gäbe.Dem Bürgermeister Fendt ist es mutig gelungen das gesamte Verfahren sicher bis nach der  Kommunalwahl 2020 hinauszuzögern?

Wer sollte trotzdem nun doch noch geschützt bleiben?

a ) der Bürgermeister und Geschäftsleitung

b) Die Rechtsanwaltskanzleien

c) Die Rechtschutzversicherung

d) das Landratsamt – wegen Ablehnung der Widersprüche gegen die erlassenen Beitragsbescheiden von den Anliegern?

Fakt ist auch: Mit der 600 000 € Forderung hat die Stadt entweder über den Missbrauch einer Rechtschutzversicherung der beauftragten Kanzlei einen riesigen Dienst erwiesen, denn je höher der Streitwert – desto höher die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Bei diesem Verfahren waren allerdings ein ganzes „Heer“ von Anwälten  mit logischerweise sehr hohen Honorarforderungen – auch bei einem außergerichtlichen Vergleich die vollen Nutznießer – die Anlieger der Memmingstraße müssen mit allen Nachteilen für mindestens 30 Jahre sich nur ärgern und das nur weil die Stadträte über eine Machtausübung die Belange der Anlieger ingnorierte. Von den vom Bürgermeister In Aussicht gestellten vorgetragenen 750 000 € Zuschüssen über Städtebauförderung abgesehen, zum Dank waren die Abschlagszahlungen als 80 % ige Kosten festgehalten um bei der Schlussrechnung das doppelte zu fordern obwohl zum Zeitpunkt der Bescheide das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Im Grunde ist mit der außergerichtlichen Einigung auch die endgültige rechtsverbindliche Bauabnahme vollzogen.

Bescheide hätten im Oktober 2017 nicht erstellt werden dürfen, da keine Bauabnahme vorgelegen hatte und ab dem 1.1.2018 durch Änderung der Kommunalen Straßenausbaubeitragsordung hätten alle Anlieger nicht belastet werden können. Zu diesem Zeitpunkt bestand schon wegen zahlreicher stattgefundenen Demos die Aussichten für eine Gesetzesänderung  und auch die Freien Wähler machten öffentlichen Druck auf die CSU- Regierung zur Abschaffung. Erinnert sei an meinen Hinweis aus dem Jahr 2016 „Straßenausbaubeiträge auf der Kippe“

Wer keinen Widerspruch von den Anliegern einlegte ist benachteiligt, dessen Geld hätte er genauso vom Winde verwehen lassen können – denn vom Freistaat wäre alles zu bezahlen gewesen- da die Memmingerstraße Allgemeineigentum und auch von der Allgemeinheit  genutzt wird.

Über die vom Stadtrat seit Jahren gültige und beschlossene Informationsfreiheitssatzung hätten die Weißenhorner Bürger und Steuerzahler das Recht zu erfahren wie hoch sind eigentlich die Gesamt -Ausgaben aller dieser Gutachtergebühren und Verfahrenskosten  und wie hoch sind denn die Verluste bzw . welche Abstriche musste von den geforderten 600 000 € hingenommen werden.


Zum Lesen eines Briefes zum Thema bitte hier oder auf die Grafik klicken:


Zusammenstellung Josef Butzmann und veröffentlicht in AFW- Alternative für Weißenhorn – bürgerinfo.org

Wie lange noch Diskussionen um Pflastermurks Memmingerstraße in Weißenhorn?

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