Bestes Beispiel wie Straßenausbaubeiträge Unfrieden in einer Gemeinde oder Stadt hervorrufen sei die Angelegenheit Memminger- Straße in Weißenhorn erwähnenswert. Hier hat wohl die Verwaltung der Stadt Weißenhorn sich sehr „makaber“ verhalten, denn bevor eigentliche Rechtssicherheit festgestanden ist, ob denn die ausgeführten Arbeiten eine rechtliche endgültige Prüfung entweder zu Gunsten der ausführenden Firma oder zum Nachteil der Anlieger (Stadt) entschieden sei, hat man Bescheide zugestellt und ab Zustellungsdatum waren die Beiträge zur Zahlung fällig in z.T. astronomischen und nicht nachvollziehbaren Summen in Höhen zwischen € 5000 und nahezu 70 000 € pro Anlieger.
Wer von den Anliegern ohne Widerspruch bezahlte könnte Gefahr laufen wegen Fristversäumnis von jenen erhobenen Rückforderungen in der Höhe von € 600 000.- lt. Pressemitteilungen v. 20.1.2018 keinen Anspruch auf Rückzahlungen zu haben. Die restlichen 14 Anlieger sind nun allerdings gezwungen über gerichtliche Entscheidungen – je nachdem was bei der Verhandlung beim Landgericht in Memmingen für ein Urteil gefällt wird- Anwälte zu beauftragen um zahlreiche Prozesse mit der Stadt zu führen. Bei derartigen hohen Streitwertsummen sind zusätzlich auch noch enorm hohe Prozesskosten als Risiko zu betrachten, denn bei Gericht und Hoher See………?
Von ganz großer Bedeutung und Abhängigkeit kommt es nun auf die Vorgehensweise der Kommunalaufsicht = Landratsamt an, denn jene 14 Widersprüche von den Anliegern wurden fristgerecht in der Regel ohne Kommentierung inzwischen vom zweiten Bürgermeister Herrn Peter Keller mit dessen Unterschrift sehr mutig zurückgewiesen.
Wie einfach wäre es wohl gewesen WENN der liebe Herr Bürgermeister Fendt etwas abgewartet hätte bis die Rechtssicherheit abgeklärt gewesen und der Start das seit Oktober angekündigte Volksbegehren Wirklichkeit gewesen wäre? Soooo hat man wohl das Kind mit samt Bad ausgeschüttet.
Als letzte Rettung der Situation Memminger Straße hätten eigentlich die Stadträte aller Fraktionen von Weißenhorn die Möglichkeit schnellstmöglich Beschlüsse für Nichtigkeit aller ergangenen Bescheide v. 5.10.2017 zu fassen, denn die vielen Ungereimtheiten samt zwielichtiger eventuell ungültiger Straßenausbaubeitragssatzung wäre genügend viele Gründe diese Abschaffung unanfechtbar zu gestalten. Wer allerdings nichts wagt kann auch nicht gewinnen- die Chancen bei Klagen die Bescheide für ungültig erklärt zu bekommen sind sehr gut, denn die vielen gemachten Fehler von der Verwaltung fordern diese Anlieger fast auf eine entsprechende Klage zu erheben
Fakt ist: Die Verwaltung hat sich den Beschlüssen der Ratsmehrheit zu beugen und nicht umgekehrt!
Für Rückfragen stets gerne bereit
steht gerne zur Verfügung
Josef Butzmann BI – Alternative für Weißenhorn