von der Verhandlung beim Landgericht in Memmingen, gem. NUZ- -Pressebericht vom 20.1.2018 ging es um eine Forderung der Stadt Weißenhorn in Höhe von € 600 000,-.— entweder vom Planungsbüro für fehlerhafte Ausschreibung wegen Nichtbeachtung der sensiblen Forderung der Anlieger – denn schon vor Beschlussfassung durch den Stadtrat im Jahr 2010 erhoben diese mit über 40 gesammelten Unterschriften wegen der zu erwartenden wesentlich höheren Geräuschbelastungen gegenüber bisheriger Asphaltbelag der Memminger –Straße keine Pflasterung zu betreiben sondern den Fahrbahnbelag zu asphaltieren. Gegen eine vernünftige in einem akzeptablen Kosten- Rahmen befindliche Pflasterung der Gehwege hätte man keine Einwände. Dieses kann jederzeit mit Schriftsätzen belegt werden.
Eigentlich ging es bei allen Diskussionen und Schuldzuweisungen generell um grobe Fehler aller Beteiligten, der größte Fehler ist und bleibt, wie jedem Anlieger eigentlich schon seit Jahren bekannt, dass von der Stadt- Verwaltung unverzeihbare Fehler gemacht worden sind. Da wurde ein von Anliegern gefordertes Gutachten vor der Stadtrats- Beschlussfassung durch Herrn Bürgermeister bestellt, mit Steuergeldern finanziert und danach bei der Auftragsvergabe nicht zwingend vorgeschrieben. Obwohl dieses Gutachten nur angefordert worden ist, weil damals schon bei allen Informationsveranstaltungen der beauftragte Architekt nicht bereit oder in der Lage war den Anwesenden, welche die Asphaltierung wünschten, den Unterschied bei der Geräuschentwicklung zu erklären bzw. zu belegen. Hinzu kommt noch, dass man von der Verwaltung danach Pflastersteine irrsinnigerweise ausgesucht hat, welche in gar keinem Falle die Grundlagen dieses Gutachten die Kriterien zu erfüllen in der Lage war. Weder von einer Verlegerfirma noch von dem Planungsbüro konnten diese Hinweise eingehalten werden. Selbst bei dieser Verhandlung versuchte nun der angeklagte Architekt samt Ausführungsfirmen und aller anwesenden und beauftragten Juristen, so die Erkenntnisse im Zuhörerraum, mit allerlei Trickserei zu argumentieren, dass die ausgeführten Pflasterungen keinesfalls zu mehr Geräuschentwicklung führen würden, es wurde sogar Behauptung aufgestellt, dass maximal eine Erhöhung gegenüber Asphalt von 1 db. rechnerisch zu erwarten sei.
Vorsitzender Richter Brinkmann hat die ganze Sache ziemlich eindeutig durchschaut und sah sich nicht in der Lage für einen unanfechtbaren Schuldspruch sich durchzuringen und bat um Vorschläge die verfahrene Situation in eine solide Richtung zu lenken, in solchen mysteriösen Fällen geht es nun auch noch um viel Geld – in erster Linie verdienen nur die Juristen –auf die benachteiligten Bürger wird keine Rücksicht genommen – der Pfusch bleibt über Jahrzehnte als nicht akzeptable Lösung. Am Schluss müssen dann auch noch Gutachten über Gutachten von den Gutachten viel Geld der Steuerzahler verschlingen. Bei allen solchen rechnerischen Beweisversuchen, wenn es um Emissionen geht, ziehen die Geschädigten immer den Kürzeren – Nur exakte nicht viel billigere Messverfahren werden zusätzlich juristisch wieder nicht anerkannt – also eine endlose Geschichte diese Memminger –Straße ist wohl das Endergebnis ?
Ungeklärt bleibt auch nach dieser Verhandlung ob und wer in der ganzen Angelegenheit unter Beeinflussung wegen Vorteilsnahme oder gar Verdacht auf Bestechung versuchte die eigenen Vorteile oder Meinung durchzusetzen- sei es die Pflasterlobbyisten der Architekt – der Bürgermeister –Stadträte – der Stadtbaumeister oder ??? Unerklärlich bleibt auch weshalb hat man weder Stadträte noch die Anlieger vom laufenden Verfahren ausführlicher informierte – nur über das Gericht konnte man per Zufall erfahren, dass Verhandlungstermine bisher platzten und verschoben werden mussten. Die größte Überraschung für alle Anlieger der Memminger Straße war, dass man vor erlangter Rechtssicherheit Bescheide über Straßenausbaubeiträge in astronomischen Höhen zwischen 1000.-€ nahezu 70 000.- € schon am 5.10. zugestellt hat und die weinigen eingegangenen Widersprüche sogar noch sehr mutig durch den 2. Bürgermeister zurückgewiesen hat.
Fakt ist: Wer nicht fristgerecht gegen Bescheid Widerspruch einlegte, hat keine Chancen in den Genuss der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern zu erlangen, total unabhängig vom Verfahrensausgang. Das ist wohl das Ergebnis, wenn man einer Stadtverwaltung blind volles Vertrauen schenkt.

Foto Josef Butzmann – am Eingang zum Landgericht Memmingen Hallhof

Weißenhorner Delegation als Zuhörer bei Verhandlung vor dem Landgericht in Memmingen am Rosenmontag – wegen Verfahren „Pflastermurks Memminger Straße Weißenhorn“ Anschließend Stadtführung mit Frau Sabine Streck durch die historische Altstadt von Memmingen, beispielhafte Pflasterarbeiten wirkten auf die Gruppe sehr vorbildlich ausgeführt. Uralte Pflasterungen mit ähnlicher Ausführung wie bei der Memminger Straße sind allerdings selten und von der Bevölkerung auch bei den Bürgern und Besuchern von Memmingen nicht sehr beliebt, besonders für Gehbehinderte Menschen von großem Nachteil

nachstehendes Foto am Stadtbach in Memmingen

Pressemitteilung zu Pflastermurks Memminger Straße Weißenhorn

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