Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fendt,

Liebe ehrenwerte Stadträte von Weißenhorn, sofern ihr meine Mailadresse
nicht schon gesperrt habt,

Sehr geehrte Damen und Herrn von ISEK Umbaustadt

Hiermit beantrage ich als Steuerzahler der Stadt Weißenhorn und
zusätzlich auch noch benachteiligter Anlieger der Memmingerstraße in
Weißenhorn, dass am kommenden Donnerstag den 15.11.2018  bei der
nächsten oder gar letzten  ISEK- Informationsveranstaltung in der
Stadthalle folgender Vorschlag öffentlich zur Diskussion gestellt wird:

Den groben Pfastermurks Memmingerstraße  (trotz Gerichtsverfahren keine
Änderung in Aussicht) mit dem Gefahrenpunkt für Radfahrer auf die
Tagesordnung zu stellen. Bestes Beispiel wie man derartige
Fehlentscheidungen auch nach Jahren etwas korrigieren kann zeigt
beispielhaft die Stadt Augsburg bei der Gestaltung der ebenfall stark
umstrittenen Sanierungsmassnahme Maximilianstraße. Nach meiner
Erkenntnis und Beobachtungen wurde zum fast gleichen Zeitpunkt wie in
Weißenhorn die Memmingerstraße saniert. Nun ist man auch in Augsburg zur
Erkenntnis gekommen, dass für Gefahrenminimierung  besonders für
Radfahrer, das gilt auch für Gehbehinderte mit Geh- oder Kinderwagen,
ein Schutzstreifen mit 1,50 m breit gepflastert mit gesägten
Pflastersteinen und wesentlich kleineren Schlitzen ausgeführt werden
muss. Bei der Gestaltung des Weißenhorner Schlossplatzes wurde
unverhältnismäßig viel Geld vergeudet – denn dort fährt fast niemand mit
dem Fahrrad – dort – so die Aussage von Bgm Fendt – wollte man eine
„Mercedesausführung“  vollziehen. Im Interesse einer wesentlich größeren
Mehrheit von Bürgern dieser Stadt sollte mit dem
Stadtentwicklungskonzept ISEK  auch diese Maßnahme, wenn schon Geld z.T.
unnötig verpulvert worden ist – wäre es wohl sachdienlich den
Gefahrenpunkt Fahrradstreifen Memmingerstraße ins Auge zu fassen. Gem.
jüngsten Presse- Meldungen über Zuschüsse für die Weißenhorner
Innenstadtsanierung träfe es ja nicht mal die Portokasse der Stadt
Weißenhorn. siehe Hinweis Fahrradstreifen Maximilianstr. Augsburg v.
30.10.2018

Wie es sich in jüngster Zeit auch herausgestellt hat besteht nun doch
öffentlich der Eindruck, dass die Anlieger der Memmingerstraße
vorsätzlich oder zufällig – versehentlich mit betrüglichen
„versentlichten“  Kostenbescheiden verunsichert worden sind, denn seit
nun über 10 Monate lässt sich sogar das Landratsamt viel Zeit um die
Widersprüche überhaupt zu bearbeiten. Erstaunlich ist allerdings
festzustellen, dass man von der Kommunalen Aufsichtsbehörde jenen
Bürgern die einen Widerspruch erhoben haben den betroffenen Anliegern
mit einer Einschüchterung den Versuch startete und scheinheilig verpackt
ein Angebot machte – bei Rücknahme des Widerspruchs könnte man  diesen
mit einer Halbierung der Widerspruchsgebühr entgegenzukommen – ohne
allerdings irgend einen Betrag zu nennen. Solche Vorgehensweisen ähneln
doch von Praktiken bei unseriösen  Wirtschaftsverbrechern. Für
derartige  Widerspruchsverfahren gibt es sogar eine Gebührenordnung –
wobei im Grunde nur die Erhebung einer Mindestgebühr vorgeschrieben ist-
während insgesamt eigentlich deratige Gebührensätze als Begrenzung bzw.
zur Ausschaltung einer Willkür bestehen. (siehe Gebühren für LRA Widerspruch 2018)

Weißenhorn den 10.11.2018

AfW – Josef Butzmann

Antrag und Vorschlag für ISEK Stadtentwicklungskonzepte

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