Liebe Weißenhorner Anlieger der Memmingerstraße, jetzt ist es soweit – mit den Versprechungen im Landtagswahlkampf wurden von den Freien Wählern die Forderungen von vielen BI`s zum Steigbügel einer Regierungsbeteiligung. Die CSU ist aus Angst das Wahlziel nicht zu erreichen eingeknickt und hat sich somit verpflichtet die Abschaffung der irrsinnigen Gesetzeslage alle bzw. teilweise Hindernisse zu beseitigen.
Was bedeutet das nun für Weißenhorner Anlieger der Memmingerstraße?
Ab sofort ist es möglich Anträge zu stellen für Härtefallregelung – mehr dazu siehe in den folgenden ausführlichen Pressemitteilungen !
Wer ist denn an noch mehr Infos bemüht – wenn zutreffend sollte man eine Gesprächsrunde eventuell mit kompeteten Ratgebern organisieren!
„Strabs“: 50 Millionen für Härtefälle
Wer auf Geld vom Staat hoffen darf
Für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge können Grundstückeigentümer ab 1. Juli eine Teilrückerstattung beantragen. Dies hat das Kabinett am Dienstag bei seiner Sitzung in München beschlossen. Um in den Genuss der Rückzahlung zu kommen, müssen die Antragsteller aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, sie also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben.
Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200000 Euro. Der Antrag muss den Angaben der Staatskanzlei zufolge bis Ende des Jahres entweder in einem Online-Verfahren oder schriftlich bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Insgesamt stehen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Der seit vielen Jahren schwelende Streit über Straßenausbaubeitragssatzungen („Strabs“) von Kommunen hatte sich im vergangenen Jahr zugespitzt. Nach der von den Freien Wählern angeschobenen Androhung eines Volksbegehrens lenkte die bayerische Staatsregierung im Landtagswahlkampf ein und schaffte die umstrittenen Beiträge zum 1. Januar 2018 ab. Strittig blieb die Regelung für besonders harte Altfälle. Der gestrige Kabinettsbeschluss soll dieses Problem nun lösen. „Mit der Einrichtung des Härtefallfonds Strabs ist ein langer, harter Kampf der Freien Wähler für die geschröpften Hausbesitzer erfolgreich zu Ende gegangen. 50 Millionen Euro Rückerstattung für die besonders hart Betroffenen – das soll uns erst mal jemand nachmachen“, verkündete Parteichef Hubert Aiwanger am Dienstag.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Die Bearbeitung in der fünfköpfigen Härtefallkommission erfolge ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Entscheidungen sollen im Frühjahr 2020, nach Ende der Antragsfrist gefällt werden. (dpa, bmi)
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Strabs-50-Millionen-fuer-Haertefaelle-id54690396.html
Strabs in Bayern: Wer ab 1. Juli Geld für Straßenausbau zurück bekommt
Strabs in Bayern abgeschafft. Für Straße vor dem Haus bezahlt? Ab 1. Juli gibt es Geld zurück
Christoph Sackmann / FOCUS Online
Vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein wegweisendes Urteil gefällt: Anwohner dürfen an den Kosten des Straßenausbaus vor ihrem Grundstück beteiligt werden, denn sie profitieren davon mehr als der normale Bürger – durch den Wertzuwachs für ihre Grundstücke.
Damit endet vielerorts ein ewiger Streit: So gut wie überall, wo Anwohner von der Gemeinde zur Kasse gebeten werden, haben sich Bürgerinitiativen gebildet, die gegen die sogenannte „Strabs“ zu Felde ziehen. In den meisten Bundesländern steht es den Gemeinden nun aber weiterhin frei, Abgaben zu erheben, mitunter sind sie sogar dazu verpflichtet.
Fünf Länder – Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Thüringen – haben die Straßenausbaubeiträge hingegen abgeschafft, um das Wirrwarr der Regelungen, die jede Kommune eigenständig schaffen konnte, und um die Proteste von Bürgern und Opposition endlich zu beenden.
Statt der Anwohner zahlen in Bayern jetzt die Steuerzahler
Damit können die Gemeinden ihre Hauseigentümer nicht mehr dazu verpflichten, für die Erneuerung einer Straße zu zahlen. In Bayern etwa übernimmt nun das Land die Kosten für Ausbauprojekte, für die die Bescheide nach dem 31. Dezember 2017 verschickt wurden. Mit anderen Worten: Seit dem 1. Januar 2018 zahlt der Steuerzahler anstelle der Anwohner.
Rund 100 Millionen Euro stellt der Freistaat den Kommunen für den Straßenausbau zur Verfügung. Ab 2020 sind sogar 150 Millionen Euro als Kompensation für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge und zur Finanzierung der Ersterschließung von Altstraßen vorgesehen. Das sei mehr als ausreichend, so die Regierung in München. Die Gemeinden hätten in den vergangenen Jahren über die Strabs nämlich nur etwa 65 Millionen Euro im Jahr eingenommen.
50 Millionen Euro für Bürger, die zwischen 2014 und 2017 zahlten
Bayern setzt sogar noch einen oben drauf: Bürger, die in den Jahren 2014 bis 2017 Straßenausbaubeiträge gezahlt haben, können sich diese rückwirkend erstatten lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Kriterien für einen „Härtefall“ erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der vielen Anfragen aktuell nur die Fälle beantworten, die wir auch veröffentlichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
„Im Härtefallfonds befinden sich einmalig 50 Millionen Euro, die aufgeteilt werden“, teilte das Innenministerium auf Anfrage von FOCUS Online mit. Das sind etwa 20 Prozent der Kosten, die während der vier Jahre für Straßenerneuerungen anfielen.
Wer aber gilt als „Härtefall“ – und wer nicht?
Wer für eine Rückerstattung aus Mitteln des Härtefallfonds konkret in Frage kommt, hat das Innenministerium allerdings noch nicht eindeutig mitgeteilt. Im kommenden Jahr werde eine „unabhängige fünfköpfige Kommission“ über die Verteilung entscheiden, heißt es lediglich.
Immerhin wurden inzwischen eine Reihe von Voraussetzungen bekannt, die Betroffene auf jeden Fall erfüllen müssen, um Geld zu bekommen. Grundsätzlich sollen laut Ministerium nur diejenigen etwas bekommen, denen „die Beitragstragung nicht zugemutet“ werden kann. Konkret heißt das:
- Eine Einzelperson darf im Jahr des Bescheids nicht mehr als 100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, für Lebenspartner oder Ehepaare gilt der doppelte Betrag.
- Die Höhe des Betrags, den jemand gezahlt hat, spielt eine wichtige Rolle,
- genauso wie der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungsaufforderung verschickt wurde: Wenn jemand den Bescheid wenige Monate vor Abschaffung der Strabs erhielt, hat er höhere Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
2000 Euro Selbstbehalt muss jeder zahlen
Besser gesagt: einen Teil des Geldes. Denn das komplette Geld bekommt niemand zurück. 2000 Euro werden in jedem Fall einbehalten, teilt das Ministerium mit. Wer also nur 200 Euro oder weniger gezahlt hat, braucht sich um eine Rückerstattung gar nicht erst bemühen. „Um genügend Zeit für die Antragstellung zu geben, hat sich der Gesetzgeber bewusst gegen das ‚Windhundprinzip‘ entschieden“, so das Innenministerium weiter. Die Mittel aus dem Härtefallfonds würden erst dann verteilt, wenn alle Anträge vorliegen.
Ab Juli sechs Monate Zeit, um Antrag zu stellen
Wer glaubt, als Härtefall infrage zu kommen, hat nun ein halbes Jahr Zeit, sich um eine Erstattung zu bemühen: Ab dem 1. Juli bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember können alle Betroffenen bei der Geschäftsstelle der Kommission bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag stellen.
Weiter heißt es dazu: „Die Anträge können sowohl elektronisch als auch in Papierform gestellt werden. Damit ist sichergestellt, dass auch tatsächlich jeder Antragsberechtigte seinen Antrag form- und fristgerecht zur Entscheidung an die Härtefallkommission richten kann.“
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen Zudem werden die Voraussetzungen für eine Antragstellung und die rechtlichen Rahmenbedingung ausführlich erläutert. „Über alles Wichtige rund um den Härtefallfonds informiert außerdem ein Flyer“, so das Ministerium.
Was gilt für diejenigen, die 2018 Strabs gezahlt haben?
Maßgeblich ist das Datum der Heranziehung, stellt die Regierung klar. Möglich sind demnach zwei Szenarien:
- „Datiert der Bescheid aus dem Jahr 2018, war er nach der Änderung der Rechtslage mangels Rechtsgrundlage aufzuheben“, heißt es dazu. Im Klartext: In diesem Fall bekommen Betroffene die Beiträge komplett zurückerstattet.
- Datiert der Bescheid hingegen aus dem Jahr 2017, fand die Heranziehung vor dem Stichtag 01.01.2018 statt. Damit ist Betroffenen bestenfalls eine Rückerstattung über den Härtefallfonds möglich
- Alle Weißenhorne Anlieger der Memmingerstraße haben es dem noch amtierenden Bürgermeister Fendt zu verdanken, dass er die Bescheide noch im Jahr 2017 zugestellt hat – obwohl zu diesem Zeitpunkt sich diese Abschaffung bereits anbahnte. Zusätzlich bestand noch keine Rechtssicherheit, da diese bis heute noch in Frage gestellt werden muss! Ausstehende wichtige Gerichtsentscheidungen wurden einfach ignoriert?????
- Anmerkung > Josef Butzmann