Für Bürger einer Stadt oder Gemeinde sollte die Verpflichtung bestehen den vorgeschlagenen Bewerbern die Zustimmung mit der eigenen Stimme (ankreuzen) für die Gestaltung der Zukunftsentwicklung einen Beitrag zu leisten.

Allerdings sollte ein Wahlvorschlag egal von welchem Gremium oder Partei eine Auswahlmöglichkeit bieten – bei nur einem Kandidaten ist der Begriff Wahlentscheidung nicht gegeben.

Folglich bleibt dann nur noch wegen der großen Zufriedenheit in der Vergangenheit die Möglichkeit dieser Person auf dem Wahlzettel aus Überzeugung das „Kreuzchen“ zu geben!

Wer z.B. mit der Arbeit des Bürgermeisters oder eines der Ratsmitglieder nicht einverstanden ist sollte keinesfalls die ‚Wahlpflicht“ ignorieren! Bei den vielen Bewerbern und Bereitschaft sich für Stadtrat mit Rat und Tat einzubringen zum Wohle aller Bürger ist es relativ einfach eine entsprechende Auswahl zu treffen bei der Vielzahl der Kandidaten.

Beim Bürgermeister als vorgesehene Fortsetzung bisheriger positiver oder negativer Gepflogenheiten kann eben eine Verweigerung durch Wahlfernbleiben sich im Laufe der Zukunft sehr überraschend negativ ausrichten oder auswirken.

Mancher Nichtwähler musste das schon spüren, denn einem Bürgermeister ist es wohl gestattet und wird angeblich auf breiter Linie so praktiziert, denn er hat die Möglichkeit nach der Wahl aufgrund der vorliegenden Wahllisten nachzuprüfen wer denn an der Wahl sich nicht beteiligt hätte, folglich hat dieser Nichtwähler auch keinen Anspruch und auch kein Recht die Entscheidungen eines Bürgermeisters zu kritisieren. Der gewählte Bürgermeister sitzt immer am längeren Hebel und hat sehr viel mehr Macht als manche Bürger je in der Lage sind dieses einzuschätzen.

Wer mit der Arbeit des Bürgermeisters hadert ob zu Recht oder Unrecht- dem sei empfohlen auf alle Fälle trotzdem an der Wahl teilzunehmen, damit fällt er aus dem Raster als Nichtwähler – dabei besteht doch eindeutig die Möglichkeit entweder kein Kreuz beim Bürgermeister zu machen oder eine ungültige Stimme abzugeben. Je höher die Wahlbeteiligung um so erfolgreicher wird der Wahlkampf gepriesen!

In all diesen Fällen erscheint dieser Bürger nicht bei den Nichtwählern – denn für Nichtwähler ist in vielen Situationen allerlei möglich ja es besteht die Gefahr in irgendeiner Weise abgestraft zu werden!

Hoffentlich ist am Sonntag die Wahlbeteiligung bei über 90 % und nicht wieder bei nur 38 % .

Lasst uns am Sonntagabend überraschen und gespannt sein wie es nach der Wahl mit dem Pflastermurks Memmingerstraße weitergehen wird!

Josef Butzmann

Weshalb Aufruf zur Kommunalwahl am 15. März 2020?

2 Gedanken zu „Weshalb Aufruf zur Kommunalwahl am 15. März 2020?

  • 10. März 2020 um 19:21
    Permalink

    Liebe Weißenhorner Freunde,
    habe per Zufall mal wieder bürgerinfo.org aufgerufen und bin etwas erstaunt über den Hinweis ungültige Stimme – nach meiner Erkenntnis kann jeder angesehene ehrliche Bürger als Bürgermeister gewählt werden – es ist kein Zwang nur das Kreuz beim offiziellen Kandidaten zu machen. Es muss allerdings der genaue Vor- und Zuname und möglichst noch die echte Wohnanschrift deutlich erkennbar sein. Dann ist die Stimme gültig. Vielleicht kommt es dann eventuell zu einer Stichwahl!
    Wünsche den Weißenhornern einen friedlichen Verlauf am Wahlsonntag und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Eure Pauline Rosenbaum aus dem Allgäu

    Antworten
  • 10. März 2020 um 19:19
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Butzmann,
    ich bewundere Sie, dass Sie so viel Mut haben gegen die Stadt Weißenhorn öffentlich Ihre Meinung zu sagen, damit der Wähler objektiv zur Wahl gehen kann.
    Ich habe mich bisher nicht öffentlich gegen die negativen Aktionen der Stadt Weißenhorn gewandt, sondern habe meine Beschwerden direkt an den Bürgermeister Dr. Fendt geschrieben (außer einem kleinen Artikel im Narrenecho). Bis heute habe ich auf meine Fragen von der Stadt keine oder nur ausweichende Antworten erhalten (dies geht schon ca. 2 Jahre).
    Die Stadt versucht mich deshalb mit dubiosen Methoden unter Druck zu setzten, damit ich von meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Ludwig Ritter, meinem Einwand gegen die Wassergebühren, meine Frage: warum mein Bauantrag in der Stadt liegen geblieben ist, … ‚Abstand nehme.
    Solche Aussagen von der Stadt: „ wenn die Möglichkeit besteht wird es mit berechnet“, „Verbrauch wird geschätzt, trotzt Wasserzähler“, „wir brauchen Geld ob Recht oder Unrecht interessiert uns nicht.“ erzeugen bei mir eine Abneigung gegen die Stadt.
    Deshalb finde ich Ihren Leserbrief super. Ich bin deshalb am überlegen, ob man dem Wähler vor der Wahl noch mehr Informationen zukommen lassen sollte.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hubert Graf

    Antworten

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