(siehe auch diesen Blogbeitrag)

„Mammutaufgabe“ fiktive Ersterschließung von 4 Straßen im Stadtgebiet und den Ortsteilen hatte Bürgermeister Fendt es sich im Juli 2019 zwar nicht einfach aber erfolgreich machbar wie folgt vorgestellt.

Gegen die vom Stadtrat beschlossenen Pläne, möglichst schnell noch vier Wege im Weißenhorner Stadtgebiet auszubauen, um Erschließungsbeiträge kassieren zu können, regt sich Widerstand. Edita Paul und ihr Mann Christian gehören als Anlieger des Metzgerwegs in Hegelhofen zu den Betroffenen, die in dem Fall 90 Prozent der Straßenbaukosten übernehmen müssten. Sie haben deshalb eine Unterschriftenaktion gestartet. Wie berichtet, sollen neben dem Metzgerweg auch die Amtshausstraße in Bubenhausen, der Schandweg in Oberhausen und der Unterfeldweg in Weißenhorn bis spätestens 1. April 2021 zu vollwertigen Straßen werden. Der Grund ist eine Gesetzesänderung. Für die genannten Straßen darf die Kommune noch Erschließungsbeiträge kassieren, wenn sie rechtzeitig bis zum Stichtag fertig werden. In Zukunft müssen Bürger nur noch bei erstmaliger Erschließung zahlen.

Das war die Berichterstattung von NUZ -Juli 2019. Es folgte 20.11.2019 NUZ

80 gesammelte Unterschriften von den betroffenen Anliegern gegen den Ausbau, mit dem Hinweis „mit dem Zustand der Straßen sind wir alle zufrieden“

Doch Bgm. Fendt wollte sich nicht geschlagen geben und setzte sich z.T. gegen die Bedenken von einigen Stadträten durch und bot den Anliegern, entgegen allen üblichen gesetzlichen Regeln, einen Vergleichsvertrag an. Da so eine vertragliche Vereinbarung nur Bestand hätte, wenn allen Beteiligten so ein Vertrag auch vorgelegt wird und unterschrieben worden ist, so auch die Erkenntnisse der Rechtsaufsicht. Im Laufe der Zeit stellte es sich heraus, dass eben nicht alle bereit waren diesem zwielichtigen ausgearbeiteten Vertrag blind zuzustimmen. In der Folgezeit wurden mit persönlichem Schreiben von Bürgermeister Fendt sowohl die Unterzeichner als auch jene welche den Vertrag ablehnten fast mit erpresserischen Argumenten zur Umstimmung bzw. Änderung der Haltung hetzerisch aufgefordert.

Fakt ist auch, für einen Ausbau dieser Straßen – deren Fertigstellung bis 31.3.2021 abgeschlossen sein müsste um auch noch rechtlich diese Kosten auf die Anlieger umzulegen wird dieser Zeitrahmen sehr knapp bzw. kaum möglich. Also nun musste die ganze Sache erneut auf die Tagesordnung im Stadtrat.

Am 25.5.2020 in der Fuggerhalle bot sich für die vielen Zuhörer eine ganz neue Situation denn nur Bürgermeister Fendt wollte entweder schnellstmöglich den Ausbau beschließen um damit die fehlenden Unterschriften eventuell in erpresserischer Art und Weise zu erzwingen.

Zum Erstaunen aller Anwesenden kam es nach einzelnen Kommentaren zu einer totalen Kehrtwende. Großes Lob an alle Stadtratsfraktionen wie etwa Herrn Richter von der SPD, dieser bemängelte Untätigkeit der Verwaltung, denn schon im Juli wollte die SPD in Erfahrung bringen, ob es denn in Weißenhorn und den Ortsteilen noch weitere Straßen gäbe, welche vor Ablauf der 25 Jahresfrist noch abzurechnen seien- aber bis zur Stunde keine entsprechende Antwort. Von der CSU- Fraktion verteidigte Stadtrat Niebling die Position der CSU auch aus dem Jahr 2019 die Ablehnung zur Zustimmung – da auch der Vertrag von Haus aus rechtswidrig große Zweifel beinhalte. Schließlich hat sodann auch von der WÜW der Neue Fraktionssprecher Prof. Jürgen Bischof die Katze aus dem Sack gelassen mit dem Hinweis, dass bei der bayerischen Landesregierung in solchen Fällen abgeraten wird diese betroffenen Bürger noch schnellstmöglich vor dem Verfalldatum abzukassieren, denn es gibt lt. Informationsveranstaltung mit dem Abgeordneten Pohl v. den Freien Wählern keinen Grund gegen den Willen der Anlieger solche Ausbaumaßnahmen nach der Abschaffung der Straßenausbaubeitragsatzungen zu beschließen. Kein Bürgermeister und keine Verwaltung hätte negative Auswirkungen zu befürchten. Auch der zur Diskussion stehende Vergleichsvertrag ist aus rechtlicher Sicht abzulehnen.

Die nachfolgende Abstimmung hat nun eine totale Niederlage von den Bemühungen des Bürgermeisters geführt und bei den vielen Zuhörern allergrößte Zufriedenheit ausgelöst. Hiermit sei auch ein Dank an alle Stadträte gerichtet verbunden mit der Bitte künftig sorgfältiger die Vorgaben von Bürgermeister Fendt zu prüfen, denn in der Vergangenheit der letzten 14 Jahren haben die meisten Stadträte blind den Vorgaben von Bürgermeister Fendt vertraut, dazu gäbe es einige deutliche Beispiele zu nennen – welche am Schluss nicht so abgelaufen sind wie es eigentlich zu erwarten gewesen wäre und schließlich auch sehr hohe z.T. unnütze Kosten verursachte!

Schließlich sollte mal auch hinterfragt werden – wozu hat man eigentlich einer Informationsfreiheitssatzung im Stadtrat zugestimmt?

Dazu passt allerdings nachstehender Hinweis eines Bürgers als Zuhörer angeblich bei jüngster Sitzung geführt durch Zweite Bürgermeisterin Frau Kerstin Lutz :

Zweite frisch gekürte Bürgermeisterin Frau Kerstin Lutz verkündet, dass der 1. Bgm bekanntgibt, dass ab jetzt die Sitzungsprotokolle für die Bürger nur noch aus einem reinen Ergebnisprotokoll bestehen, ohne Diskussionsbeiträge. Wortmeldungen die ins Protokoll sollen , müssen vom Redner direkt und unmittelbar beantragt werden.

Eigentlich nicht verständlich für den Normalbürger, dass eine derartige Änderung der Geschäftsordnung von allen Stadträten überhaupt kommentarlos akzeptiert wird.

Fakt ist diese erwähnten Fendtschen Erpressungsversuche sind gescheitert- es lebe die ehrliche Demokratie aber nur wenn es dem Normalbürger ermöglicht wird ohne Teilnahme an Sitzungen sich ausgiebig zu informieren und dazu sollten wesentliche Themen grundsätzlich auch öffentlich zeitgleich diskutiert werden ob über Presse oder amtlichem Instrument Stadtanzeiger. Fatal zu bemängeln ist die die Vorgehensweise, dass im Stadtanzeiger oft über viele Monate entweder keine oder nur verkürzte Berichterstattung erfolgt. Mit der neuen Vorgehensweise nur Ergebnisprotokolle ohne Diskussionsbeiträge sollte von den Bürgern, welche auch als Wähler einen Anspruch auf Infos haben, strikt abgelehnt werden.

Ferner hätten Bürger mehr Anspruch auch aus nichtöffentlichen Sitzungsprotokollen und Entscheidungen informiert zu werden – Mauschelei ist das Gegenteil von ehrlicher Demokratie – was die neueste Vorgehensweise absolut das Gegenteil bedeutet. Im Grunde diese Vorgehensweise nur dann zu rechtfertigen ist, dass der Bürger keine Rückschlüsse auf unehrliche Vorgehensweisen ziehen kann.

Josef Butzmann AFW- Weißenhorn

Neues aus Weißenhorn – Stadtrat 26.5.20

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