Beschluss vom Landgericht Memmingen:
Sind eigentlich Bürgermeister und Stadträte nur noch dazu da um den Bürgern zu zeigen wo diese in Weißenhorn entlang zu gehen haben?
Pflastermurks Memmingerstraße seit über 10 Jahren ohne Rücksicht auf Bürger als Anlieger rücksichtslose Vorgehensweise – angefangen von unwahren Versprechungen – keine Berücksichtigung über die Wünsche der Anlieger trotz 42 Unterschriften – klare Aussage – keine Pflasterung – wenn ja dann nur mit entsprechenden ausgewählten Materialien gem. zum Beschluss vorliegendem Gutachten- keinerlei Berücksichtigung bei der Vergabe und Bauüberwachung- Danach über Missbrauch einer Rechtschutzversicherung nur die Kosten zu Gunsten der bestellten Juristen mit einer Schadensforderung in Höhe von
600 000 € in Worten Sechshunderttausend Euro
Inzwischen seit 1.7.2020 entschieden durch Vergleichsbeschluss v. Landgericht Memmingen – bis zur Stunde den Bürgern vorenthalten.
Trotz Hinweise 10.09.20 an zweite Bürgermeisterin Frau kerstin Lutz per Mail – keine Kommentierung und auch keine Veröffentlichung dieser inzwischen rechtswirksamen
Vergleichsvereinbarung!!!
Wo bleibt die Anwendung der beschlossene Informationsfreiheitssatzung?
ABER von den Anliegern zu einem Zeitpunkt Anliegerbescheide zugestellt und zur Zahlung verpflichtet obwohl nun erst ab dem 1.7.2020 das Desaster in einem unglaublichen Verfahren nach der Kommunalwahl der Pflastermurks Memmingerstraße rechtlich zulässig gewesen wäre!