Wie schön und ordentlich war doch die geräuscharme Memminger Straße vor der Sanierung mit dem Pflastermurks. Fußgängerwege klar getrennt von der Fahrbahn – auch für Radfahrer in dieser Einbahnstraße rot markierter Schutzstreifen- gefahrlose Benutzung in beide Richtungen.
Eigentlich haben die Anlieger bisher schon Abschlagszahlungen leisten müssen- folglich nur benachteiligt zu sein – die Endabrechnung steht immer noch aus, viele Anlieger sind der Meinung, dass mit den bisherigen Zahlungen alles erledigt sei. Das böse Erwachen kommt erst noch, denn von der Stadtverwaltung wurde bisher behauptet, dass über Klagen bei Gerichten, wegen Mängel an der Ausführung die Stadt noch Ansprüche geltend machen würde – nach über 5 Jahren Verhandlungen wird die Stunde der Wahreheit noch bestätigen, dass an dem Pflastermurks alleine die Stadtverwaltung die Schuld zu tragen hätte. Aber die Bürger (Anlieger) müssen trotzdem den vollen Beitrag bezahlen, da die Stadtverwaltung sich auf die Existenz einer Straßenausbaubeitragsatzung berufen kann.
Beispiele gibt es genug, denn die den Bürgern versprochenen und mit den Stadtratsbeschlüssen festgelegten Kriterien in Form von ganz anderen Pflastersteinen wurden nicht eingehalten, beispielhaft – das zur Beschlussfassung zu Grunde gelegte Gutachten sah eine Pflasterung „Schlitz kleiner 5 mm “ vor -aber bei der Vergabe wurde im Leistungsverzeichnis schon davon abgegangen und bei der Ausschreibung Schlitz max 10 mm zu Grunde gelegt.
Verheerend darf festgehalten werden, dass man ohne zu prüfen Pflastersteine gewählt hat, welche nur mit Schlitzabständen von weit mehr als 10 mm verlegt werden konnten. Erst als die Bürger über die Holperstraße Kritik übten, wurde die Verwaltung tätig – eigentlich viel zu spät, denn die Straßenpflasterung war zu diesem Zeitpunkt schon fertiggestellt.
Nachstehende Fotos liefern den Beweis, weshalb es eine Holperstraße geworden ist und nachträglich gibt es keine Möglichkeit diese Fehlentscheidungen zu korrigieren.
Trotz großspuriger Informationsveranstaltung in Pfaffenhofen wollte man die kritischen Anlieger überzeugen, genau so wie in Pfaffenhofen ausgeführt, würde die Memminger- Straße gepflastert werden. obiges Musterbeispiel wie es Pfaffenhofen geschafft hatte den Schlitzabstand unter 10 mm zu erreichen. In Weißenhorn weit gefehlt – entweder hat man absichtlich gelogen oder von der Verwaltung wurden die Bürger einfach verarscht.
Das Thema: Straßenausbaubeitragsgesetz Abschaffung !
Hallo liebe Weißenhorner Mitbürger, bitte macht mit, denn inzwischen sind Unterschriftenlisten auszufüllen möglich – anbei zur ausführlichen Info entsprechende Hinweise bitte beachten.
Kopie übermittelt an die Stadtverwaltung Weißenhorn z.Händen Hauptamtsleiterin Frau Melanie Müller verbunden mit der Frage ob denn bei der Stadtverwaltung Bereitschaft herrscht derartige Listen nach Vorlage zu bestätigen, denn das würde vorgeschriebene Rückfragen für das ganze Volksbegehren ersparen und eventuell beschleunigen, denn einen ganz großen Teil von 25 000 erforderlichen Unterschriften könnte noch vor Ostern erreicht werden. Damit würde die bayerische noch amtierende Staatsregierung bestimmt die Weichen für Abschaffung der Straßenausbaubeitrags- Gesetzeslage schnellstmöglich stellen. Im Grunde genügt eine Parteitagsbeschluss der CSU noch lange nicht- erst wenn das Gesetz abgeschafft ist besteht die Möglichkeit wieder Ruhe und Frieden in Kommunen einzukehren! Damit stünde auch fest, dass die Kommunalverbände keinen Einfluss hätten mit allerlei Tricksereien doch noch die Abschaffung zu „verwässern“!!!
Kopie auch an die NUZ und Südwestpresse mit der Bitte im Interesse der treuen Leserkunden für das FW- Volksbegehren eine Volksaufklärung mit eventuellem Abdruck aller wichtigen Informationen zu vollziehen. Auch informierten Bürgern Möglichkeit zu einem Interview zu bieten.
Bestes Beispiel wie Straßenausbaubeiträge Unfrieden in einer Gemeinde oder Stadt hervorrufen sei die Angelegenheit Memminger- Straße in Weißenhorn erwähnenswert. Hier hat wohl die Verwaltung der Stadt Weißenhorn sich sehr „makaber“ verhalten, denn bevor eigentliche Rechtssicherheit festgestanden ist, ob denn die ausgeführten Arbeiten eine rechtliche endgültige Prüfung entweder zu Gunsten der ausführenden Firma oder zum Nachteil der Anlieger (Stadt) entschieden sei, hat man Bescheide zugestellt und ab Zustellungsdatum waren die Beiträge zur Zahlung fällig in z.T. astronomischen und nicht nachvollziebaren Summen in Höhen zwischen € 5000 und nahezu 70 000 € pro Anlieger.
Wer von den Anliegern ohne Widerspruch bezahlte könnte Gefahr laufen wegen Fristversäumnis von jenen erhobenen Rückforderungen in der Höhe von € 600 000.- lt. Pressemitteilungen v. 20.1.2018 keinen Anspruch auf Rückzahlungen zu haben. Die restlichen 14 Anlieger sind nun allerdings gezwungen über gerichtliche Entscheidungen – je nachdem was bei der Verhandlung beim Landgericht in Memmingen für eine Urteil gefällt wird- Anwälte zu beauftragen um zahlreiche Proszesse mit der Stadt zu führen. Bei derartigen hohen Streitwertsummen sind zusätzlich auch noch enorm hohe Prozesskosten als Risiko zu betrachten, denn bei Gericht und Hoher See………?
Von ganz großer Bedeutung und Abhängigkeit kommt es nun auf die Vorgehensweise der Kommunalaufsicht = Landratsamt an, denn jene 14 Widersprüche von den Anliegern wurden fristgerecht in der Regel ohne Kommentierung inzwischen vom zweiten Bürgermeister Herrn Peter Keller mit dessen Unterschrift sehr mutig zurückgewiesen.
Wie einfach wäre es wohl gewesen WENN der liebe Herr Bürgermeister Fendt etwas abgewartet hätte bis die Rechtssicherheit abgeklärt gewesen und der Start des seit Oktober angekündigten Volksbegehren Wirklichkeit gewesen wäre? Soooo hat man wohl das Kind mit samt Bad ausgeschüttet.
Als letzte Rettung der Situation Memminger Straße hätten eigentich die Stadträte aller Fraktionen von Weißenhorn die Möglichkeit schnellstmöglich Beschlüsse für Nichtigkeit aller ergangenen Bescheide v. 5.10.2017 zu fassen, denn die vielen Ungereimtheiten samt zwielichtiger eventuell ungültiger Straßenausbaubeitragssatzung wäre genügend viele Gründe diese Abschaffung unanfechtbar zu gestalten.
Fakt ist: Die Verwaltung hat sich den Beschlüssen der Ratsmehrheit zu beugen und nicht umgekehrt!
Für Rückfragen stets gerne bereit
steht gerne zur Verfügung
Josef Butzmann BI – Alternative für Weißenhorn
http://www.bürgerinfo.org
Wie Mitteilungsfreundlich die Verwaltung im Rathaus sich benimmt – darauf darf auf folgende Anfrage der CSU- Stadtratsfraktion hingewiesen werden: Heute 15.1.2018 noch keine Beantwortung erfolgt!
oh arme Stadträte wozu seid Ihr den am Ratstisch?
die CSU Stadtratsfraktion beantragt, dass in einer der kommenden Sitzungen über folgende Punkte detailliert berichtet wird: Datum 27.11.2017
1. Straßenausbaukosten Memminger Straße
Wie unsere Fraktion aus diversen Bescheiden zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge erfahren hat, sind die Kosten um 45% nach oben gegangen. Dabei haben sich die Kosten bei Beleuchtung und Entwässerung verdreifacht und die Kosten der Fahrbahn sind um 85% gestiegen. Zudem hat sich der Flächenanteil von 46.512,40 qm auf 49.019,67 qm erhöht. Die Anlieger haben 75% der Kosten zu tragen. Deshalb bitten wir darum, genau darzustellen, wie sich die Kostenmehrungen im Bezug auf die ausgeschriebenen Planungs- und Bauleistungen, den tatsächlich abgerechneten Planungs- und Bauleistungen sowie den abgerechneten Vorauszahlungen in 2011 und der jetzigen Endabrechnung bei den Anliegern verhalten und errechnen, da dies gravierende Änderungen sind und dem Stadtrat bisher nicht mitgeteilt wurde. Ebenso fragen wir uns wie es zu der Flächenmehrung kommt. Wurden bei der Umlegung der Ingenieurskosten nur die fiktiven Kosten ohne Pflasterung angesetzt, wie auch bei den Bauleistungen, so wie es vom Stadtrat beschlossen wurde? Warum wurden die Endabrechnungen erst nach 6 Jahren und gerade zum jetzigen Zeitpunkt versandt? Welche Auswirkungen hat das Ergebnis des Rechtsstreits bzgl. der mangelhaften Planung und Fahrbahnbeschaf-fenheit der Memminger Straße auf die umlagefähigen Kosten?
Hurra nach vielen Jahren ist das Rätsel gelöst, am 5.10.2017 erhielten die Anlieger nun die Bescheide für Straßenausbaubeitreiträge – nicht wie ursprünglich verkündet hat man bisher 80 % als Abschlagsrechnung von den Anliegern verrechent – es sind nun eben nur 50 % gewesen. Folglich müssen alle nun doppelt soviel berappen wie bisher angenommen. Somit kommen für einzelne Anlieger Beträge in Höhe von bis ca 75 000.-€ zusammen.
ABER es sind wohl lauter „Reiche“ und auch noch CSU- Wähler, man meckert nicht und bezahlt.