An das Landratsamt Neu-Ulm
Weißenhorn den 30. November 2025
Sehr geehrte Frau Landrätin Eva Treu,
ich komme hiermit erneut zurück auf bisherige Bemühungen entweder von der Stadtverwaltung oder vom Landratsamt zu den bereits per Mail übermittelten und beschriebenen „Ungereimtheiten“ bezüglich Stellplatzsatzungen und auch genehmigten Bauvorhaben – wo eben bei den nachgewiesenen PKW – Stellplätze keine Stellplatzablösung angeordnet werden kann.
Mit dem Bezug von Wohnungen beginnt dann das Problem – das zeigt wohl in ganz Weißenhorn die Situation, dass die Straßen immer mit noch mehr parkenden Autos ein deutliches Ergebnis geliefert wird.
Wer mal im Internet eine Suchanzeige eingibt – z.b. suche Garagen- oder Stellplatz für PKw stößt unweigerlich auf Angebote >>>https://www.immobilienscout24.de/Suche/de/bayern/neu-ulm-kreis/weissenhorn/garage– dazu wird sogar die Straße genannt z.B. Tiefgarage-Stellplatz 70 bis 80 € im Freien 40 € -Hollstraße Weißenhorn
Im Grunde niemand kontrolliert dass eben der Neubau nun bezogen ist – seit Fertigstellung stehen zusätzlich zahlreiche PKW auf der Straße – hier nützen eben Käufer oder Mieter die kostenlosen Stellplätze auf der Straße – prekär muss auch bemängelt werden, das Stellplätze hintereinander nachgewiesen sind- was normal eigentlich gar nie praktikabel genutzt werden kann- aber man kann auch noch vermieten – wenn Abstellplätze hintereinander sind kann im Grunde nur einer echt genutzt werden, der zweite ist zwar nachgewiesen und kann nicht regulär genutzt werden.
Und unser lieber Herr Bürgermeister zeigt sich erfreut, dass man in Weißenhorn Gott Sei Dank keine Tiefgarage, hätte und es für nicht sinnvoll hält bei der Stadtplanung an eine Tiefgarage auch noch Gedanken zu verlieren.
Leider hat ein Bürger welcher sich bemüht und Kosten sowohl für Grund und Boden plus Herstellung von Parkmöglichkeit für die eigenen Mieter nicht scheut und danach noch viel Ärger bekommt mit z.T. unverschämten Vorgehensweisen und Kritik gar Bedrohungen und massive Beschädigungen einzustecken -während eben die Aufsichtsorgane vollkommen versagen.
Es gäbe wohl deutliche Beispiele anzuführen – aber das darf doch nicht die Regel sein, dass eben nur über Anzeigen etwas geschieht – zu wünschen wäre wohl, die Aufsichtsorgane selbst Kontrollen durchführen, das könnte bestimmt gar nicht einfacher sein!!
Bin eigentlich gespannt ob – nachdem die Tage von Fendt gezählt sind im Kommunalwahlkampf dieses Thema – von wem auch immer – angestoßen wird – oder bloß nicht schlafende Hunde wecken – ??
Ähnlich sieht es beim Desaster mit der Gestaltungssatzungen bei Bebauungsplänen aus, da werden z. B. eindeutige Höhenfestlegungen für Einfriedungen beschlossen, aber bei den Ausführungen kann jeder machen was und wie er es will.
Es gibt lediglich bei der Stadtverwaltung die Hoffnung, dass der Nachbar sich beschweren würde bei entsprechenden Verstößen – damit eben das Landratsamt u.U. eine Kontrolle durchführen würde – von Seite der Stadt wird in der Regel nichts unternommen, ausnahmsweise könnte bei einem anonymen Hinweis – je nach Name des angeklagten doch noch etwas unternommen werden- dabei sind viele Fragen wohl unbeantwortet.
Hierzu würde ich eine Kommentierung sehr begrüßen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Josef Butzmann
