An die Stadtverwaltung Weißenhorn
Herr amtierende Bürgermeister
Dr. W.Fendt / Kerstin Lutz Schloßplatz 1
89264 Weißenhorn

Weißenhorn, den 13.3.2026

Anfrage wegen Zuständigkeiten bei Bauanträgen wegen Nutzungsänderung, es geht hier direkt um Objekt Daimlerstr. 16

Sehr geehrte Damen und Herrn es ist wohl die nachstehend aufgeführten Hinweise zur Bayerischen Bauordnung zu begrüßen:

1. Bauverwaltungs- und Umweltamt Anzeige von verfahrensfreien Nutzungsänderungen nach Art. 57 Abs. 7 BayBO, ab dem 01.01.2025 sind bestimmte Nutzungsänderungen nach Art. 57 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei. Das bedeutet, dass kein Bauantrag mehr erforderlich ist. Stattdessen muss eine Anzeige zwei Wochen vor Aufnahme der geplanten Nutzung bei der Bauverwaltung erfolgen.

Mit der Berichterstattung NUZ „wenig Euphorie für Action“ v.11.3.26 kommen mir persönliche Zweifel auf ob und weshalb es denn große unterschiedliche Vorgehensweisen ganz besonders geht es wohl um unterschiedliche Verfahrensabläufe und zwar erlaube ich mir über nachfolgend beschriebenen Fakten über gemachte Bemühungen eine Nutzungsänderung genehmigt zu erlangen um Erläuterungen !

Fakt ist: Mit Anfrage an die Stadt Weißenhorn 21.Jan. 2026 wurde mit Datum 28.1.lediglich geantwortet mit dem Az 40.5-6024.010 pg angekreuzt > zur Kenntnis genommen !Zur gestellten Frage keinerlei Kommentierung.

Telefonische Rückfrage bei Frau Kroner im Landratsamt erhielt ich sehr freundlicher Art und Umfang den Hinweis, dass eben das Objekt Daimlerstr. 16 im Gewerbegebiet nicht mit einem verfahrensfreien Verfahren genehmigt werden könne es sei eben ein reguläres Bauantragsverfahren erforderlich, wozu die Stadt Weißenhorn zuständig sei.

Künftige Mieter versuchten ähnlich wie wir als Vermieter etwas zu erfahren bezüglich Ablauf und möglichem Zeitablauf eine Genehmigung zu erhalten, dazu wurde angeblich vom Bauamt Weißenhorn folgender Hinweis:

  • Auf Grund Ihrer Angaben habe ich mich heute bei der Stadtverwaltung nun erkundigt, von dort wurde am 19.2. folgende Auskunft am Telefon erteilt:
  • Nächste Bauausschusssitzung findet am 9.3. statt Abgabetermin gestern 18.2. „Aschermittwoch“>übernächste Termin zur Abgabe zur Bauausschusssitzung am

25.3 >Dazu Sitzung am 13.4.2026

Soweit wohl ok ABER danach folgender Ablauf musste akzeptiert werden.

  • Heute 19.2. 13:27 Uhr Anruf Frau Raschke – Zusage von Stadtrat Schrodi – wenn heute noch abgegeben bei der Stadt wird noch beim Bauausschuss 9.3. bearbeitet
  • Heute auf Planer Druck gemacht – auch ohne den amtlichen Lageplan Unterlagen fertigmachen – es erfolgt Abholung von mir (Vöhringen)
  • Um 15.00 Uhr losgefahren -zurück beim Stadtbauamt abgeben – oh Je die Stadt ist nicht zuständig – ganz neu 1.1.2026 nur vorab an das Landratsamt und erst danach wenn das Landratsamt eine Genehmigung in Aussicht – wird die Stadt informiert und um Stellungnahme gebeten zuzustimmen oder ablehnen :
  • Folglich um 16:30 sofort zum Landratsamt Neu-Ulm mit den Unterlagen i Kantstraße -dort wurde erklärt – das Bauamt ist inzwischen in der Bahnhofstraße
  • Also dort mal Parkplatzsuche -und danach in diesem großen Gebäude den Eingang gesucht u gefunden
  • Am Empfang erklärte mir diese freundliche Dame – ich wollte zu Herrn Luther, dazu musste ich zur Kenntnis nehmen, dieser ist jüngst mit 58 Jahren plötzlich unerwartet wohl verstorben, war für mich fast ein Schock, da eben mit Herrn Luther sehr positiv in Erinnerung. Ist wohl sehr schade und was kommt danach???
  • Inzwischen gibt es angeblich noch keinen Kreisbaumeister – lediglich Frau Kugler ist übergangweise Ansprechpartner –
    • Es bestehe wohl die Hoffnung die Stelle würde wohl neu besetzt.
    • Oh Schreck nach Registrierung wurde vom Landratsamt 24.2. noch zusätzlich digitalisierte Ausführung gefordert. (angeblich seit 1.1.2026 Neu)

Zum erschienen NUZ -Bericht „Action“ verfasste ich nach allen Erlebnissen im Rahmen der Genehmigungsverfahren Aldi- Hasenwiese mit einer Verfahrensdauer von mehr als wenigstens 7 Jahre und allerlei Gerichtsterminen bis zur Eröffnung und nun geht das Dilemma Hasenwiese – Aldi samt Feneberg in die nächste Runde.

Von der NUZ wurde allerdings mein verfasster Leserbrief – das ist wohl gutes Recht der Presse gekürzt heute Freitag der 13. veröffentlicht.

Erinnere hiermit – wie eben an alle Ratsmitglieder vorab übermittelt, fehlt wohl jene Passage:

  • Erinnert sei „Unterschriftenaktion und Bürgerentscheid seien demokratische Mittel. Da gebe es nichts zu beanstanden. Was die Festwiesen-Bebauungspläne angeht, habe es „so viele negative Rückmeldungen wie nie“ gegeben. Fendt will deshalb kein weiteres Öl ins Feuer gießen: „Wir sollten damit sachlich umgehen. Provokante Äußerungen bringen doch nichts.“

Fakt ist wohl, dass eben bei Konzernen mit ganz anderer Vorgehensweise zu rechnen ist –nachweislich eben werden wohl einfach Gesetze und Vollzug unterschiedlich behandelt.

Erwarte wohl keine Stellungnahme weder von der Stadtverwaltung und auch nicht von der NUZ – erlaube mir hiermit auf diese großen Unterschiede festzuhalten, denn ändern wird sich auch mit der neuen Kommunalen Verwaltung wohl nicht viel.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Josef Butzmann

Anfrage wegen Zuständigkeiten bei Bauanträgen wegen Nutzungsänderung

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